Betriebe sichern. Zukunft bewahren. – Das GHV-Notfallhandbuch Teil 1: Wenn morgen etwas passiert – ist Ihr Hof vorbereitet? Montagmorgen. Die Tiere warten, ein Liefertermin steht an und die Löhne müssen überwiesen werden. Doch die Person, die sonst alles koordiniert, liegt nach einem Unfall im Krankenhaus. Was passiert jetzt? Wer übernimmt die Koordination? Mit Sicherheit gibt es Termine und Arbeiten, die sich verschieben lassen, doch ein Aufschub gilt nur für eine begrenzte Zeit und die alltäglichen Arbeiten auf dem Hof müssen weitergehen. Landwirtschaftliche Betriebe –
Schadenfälle im Fokus: Kleine Verwechslung, großer Schaden Der Umzug eines Betriebs ist für jedes Unternehmen mit organisatorischen und technischen Herausforderungen verbunden. In der Spirituosenbranche kommen jedoch besondere Herausforderungen hinzu. Neben schweren Tanks und empfindlicher Technik geht es vor allem um wertvolle Flüssigkeiten. Diese sind nicht nur Produktionsmittel, sondern auch wirtschaftliche Vermögenswert in immenser Höhe. Unser aktueller Schadenfall zeigt, wie schnell in bei einem Betriebsumzug ein vermeintlich kleiner Fehler große wirtschaftliche Folgen haben kann – und warum ein richtig abgestimmter Versicherungsschutz unverzichtbar
Elektroauto abschleppen: Neue Empfehlung der Versicherer Elektroautos gehören längst zum Straßenbild. Mit der zunehmenden Zahl dieser Fahrzeuge wird es immer wichtiger, klare Regeln für den Umgang nach Pannen und Unfällen zu haben. Deshalb haben Versicherer, Automobilindustrie, Feuerwehren und Abschleppunternehmen gemeinsam eine Handlungsempfehlung herausgegeben. Sie zeigt auf, wie man mit Elektro- und Hybridfahrzeugen richtig umgeht, wenn sie nach einem Unfall stehen bleiben und nicht mehr fahren können. Hintergrund der neuen Handlungsempfehlung ist der bislang unübersichtliche Umgang mit dem Abschleppen und Bergen von verunfallten
Einbruchschutz und Versicherung: Vorbeugen, absichern, richtig handeln Alle sechs Minuten wird in Deutschland versucht, in ein Zuhause einzubrechen. Aktuelle Zahlen zeigen: 2024 zählten deutsche Versicherer 90.000 Einbrüche und Einbruchsversuche in Häuser und Wohnungen. Die Zahl der Taten ist im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben – gleichzeitig steigen die Schadenssummen. Lag der Durchschnittsschaden 2021 noch bei rund 3.000 Euro, so sind es im Jahr 2024 bereits fast 4.000 Euro. Diese Entwicklung verdeutlicht: Einbruchschutz bleibt ein wichtiges Thema – insbesondere
Schadenfälle im Fokus: Fahrrad vs. Auto – Unfall im Kreisverkehr Ein sonniger Spätsommerabend, ein Moment der Unachtsamkeit – und schon kommt es zu einem folgenschweren Missgeschick: Beim Einfahren in einen Kreisverkehr übersieht ein Autofahrer eine Radfahrerin und es kommt zu einem Zusammenstoß. Der Vorfall zeigt eindrücklich, wie wichtig Aufmerksamkeit im Straßenverkehr – und ein umfassender Versicherungsschutz – sind. Der Unfallhergang: Schlechte Sicht durch tief stehende Sonne Beim Einfahren in einen Kreisverkehr übersieht ein Autofahrer eine Radfahrerin. Und touchiert ihr Hinterrad. Die Frau stürzt
Ab 20 km/h versicherungspflichtig: Was das neue PflVG für Betriebe bedeutet Seit dem 17. April 2024 gilt eine wichtige Neuregelung im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), die vor allem Betriebe betrifft, die mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Gabelstaplern arbeiten, die schneller als 20 km/h unterwegs sind. Und zwar auf nicht-öffentlichem Gelände. Was ist neu? Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant, dass alle Arbeitsmaschinen und Stapler in Zukunft eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, auch wenn sie ausschließlich auf nicht-öffentlichem Gelände gefahren werden. Nach erheblicher Kritik wurde
Altes Risiko – neuer Versicherungsschutz: Warum eine Kündigung gut überlegt sein sollte Landwirtschaftliche Betriebe setzen seit Jahren auf nachhaltige Energiegewinnung – etwa durch Biogas- oder Photovoltaikanlagen. Doch was passiert, wenn bestehende Versicherungsverträge plötzlich gekündigt oder nicht mehr fortgeführt werden? Ein Szenario aus der Praxis: Ein Landwirt betreibt eine Biogasanlage zur Verwertung der anfallenden Gülle. Die Anlage läuft seit Jahren, doch mit der Zeit machen sich Abnutzung und kleinere Schäden bemerkbar – nichts Ungewöhnliches im laufenden Betrieb. Im Zuge dessen meldet sich der Versicherer: Eine
Blick in die Praxis – Betriebsausflug und Weiterbildung mit Mehrwert Mitte Mai fand für die Mitarbeitenden der GHV und der HAVA unser diesjähriger Betriebsausflug statt – ein Tag im Zeichen praxisnaher Weiterbildung, fachlichen Austauschs und gelebter Teamkultur. Besucht wurden zwei sehr unterschiedliche Einrichtungen, die unserer Gruppe ihre Türen geöffnet haben. KWF Groß-Umstadt – Innovation für sichere und nachhaltige Waldarbeit Erste Station war das Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e. V. (KWF) in Groß-Umstadt, einer führenden Forschungseinrichtung für Waldarbeit und Forsttechnik in Deutschland und
Mitmachen und gewinnen: Der landwirtschaftliche Tüftlerwettbewerb 2025 Sie haben eine clevere Erfindung für Hof, Feld, Stall oder Werkstatt entwickelt? Dann bewerben Sie sich jetzt beim Tüftlerwettbewerb 2025 des landwirtschaftlichen Wochenblatts Hessenbauer/Pfälzer Bauer/Der Landbote! Auch 2025 unterstützen wir, die GHV Versicherung, den Wettbewerb auf der Suche nach selbst gebauten Vorrichtungen, Maschinen oder Geräten, die: die Arbeit erleichtern, Maschinen verbessern, den Tier-, Umwelt- oder Arbeitsschutz stärken oder den Energieverbrauch senken. Wichtig:Die Vorrichtung, Maschine oder das Gerät darf noch nicht kommerziell erhältlich sein, muss sich aber bereits in der Praxis
Neues aus der Versicherungswelt – Das steht im Koalitionsvertrag 2025 Der neue Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD liegt vor und bringt wichtige Neuerungen für die Versicherungswelt mit sich. Die darin enthaltenen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, doch auch Versicherungsthemen mit Auswirkungen auf Landwirtschaft, Gebäudeversicherungen und persönliche Vorsorge sind Teil des Koalitionsvertrags. Wir geben einen Überblick. Pflicht zur Elementarschadenversicherung für Wohngebäude Im Koalitionsvertrag wird bestimmt: Künftig dürfen Wohngebäudeversicherungen nur noch in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden. Sämtliche bestehende Wohngebäudeversicherungen sollen
