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GHV-Unfallversicherung: Wann ist sie notwendig und was sichert sie ab?


Egal ob in der Freizeit, im Beruf oder zu Hause
Unfälle passieren. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt in vielen Fällen nur Arbeitsunfälle ab und kann in der Leistung eingeschränkt sein. Eine private Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz und umfassendere Leistungen, auch bei Unfällen im privaten Bereich. Sie kann individuell angepasst werden, um den spezifischen Bedürfnissen und Risiken des landwirtschaftlichen Betriebs gerecht zu werden.


Für Landwirte zählt die private Unfallversicherung zu den wichtigsten Versicherungen. 

Beruflich sind Landwirte zwar in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert. Diese ist aber lückenhaft. So muss die Erwerbsfähigkeit bei landwirtschaftlichen Unternehmen und deren Ehegatten bzw. Lebenspartnern um mindestens 30 Prozent gemindert sein, um eine Verletztenrente zu erhalten. Dies betrifft auch Familienangehörige, die regelmäßig mitarbeiten. Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht bei der Arbeit, sondern im Haushalt, in der Freizeit oder im Straßenverkehr.

Das bedeutet: Eine private Unfallversicherung ist für jeden interessant. Besonders aber für Menschen mit erhöhtem Unfallrisiko, wie Landwirte und deren Familienangehörige. Gerade Landwirte arbeiten in einem Berufsfeld mit vielen Risiken und Gefahren. Sie arbeiten mit schweren Maschinen und Geräten, mit Tieren oder führen Tätigkeiten im Freien unter schwierigen Wetterbedingungen aus.

„Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Schadenbeispiel: Beim Kühemelken wird Frau Müller von der Kuh getreten und erleidet eine Schulterfraktur sowie einen Meniskusriss. Frau Müller wurde sofort ins örtliche Krankenhaus gebracht, wo die Diagnose gestellt und die Erstversorgung durchgeführt wurde. Eine Operation zur Reparatur des Meniskusrisses sowie eine Fixierung der gebrochenen Schulter waren notwendig. Aufgrund der Schwere der Verletzungen wurde Frau Müller für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig geschrieben. Dies führte zu einem erheblichen Arbeitsausfall auf dem Bauernhof. Dank der GHV konnte eine Betriebshilfe finanziert werden. Zusätzlich wurden eine Invaliditätsleistung, das Krankenhaustagegeld sowie die Übergangsleistung bezahlt. So konnte der Arbeitsausfall und zusätzlich die finanzielle Belastung der Landwirtin gut aufgefangen werden.

Weltweiter Schutz rund um die Uhr

Wird Ihr Leben durch einen Unfall auf den Kopf gestellt – hilft Ihnen die private Unfallversicherung der GHV wieder mit beiden Beinen auf dem Boden anzukommen. Da es wichtig ist, die gesamte im bäuerlichen Betrieb mitarbeitende Familie abzusichern, haben Sie bei der GHV die Möglichkeit, Ihre Familienmitglieder mitzuversichern.

Ausgerichtet auf Ihre Bedürfnisse bietet diese einen umfassenden Schutz in allen Lebenslagen. Die GHV-Unfallversicherung unterstützt Sie mit sofortigen Maßnahmen und hilft Ihnen dabei, ins Berufsleben zurückzufinden. Hinzu kommen unsere besonderen Extraleistungen für Tierhalter und Menschen in grünen Berufen. Zum Beispiel greifen wir Ihnen bei der Suche nach einer Betriebs- oder Haushaltshilfe unter die Arme, sollte es zu einem Unfall auf Ihrem Hof oder in Ihrer Familie gekommen sein.

 GHV-Unfallversicherung mit speziellen Leistungen für Landwirte:

  • verbesserte Gliedertaxe
  • Betriebs- und Haushaltshilfe
  • Einschluss Infektionen und Zeckenbisse
  • Reha-Leistung (nur im Premium Tarif)

Wir bieten Leistungen bei Invalidität, unfallbedingten Krankenhausaufenthalten, Knochenbrüchen, im Todesfall und in weiteren Fällen.

Sie wünschen sich nähere Informationen? Ihr zuständiger Vermittler oder unsere Mitarbeiter*innen freuen sich auf Ihre Anfrage oder E-Mail.