Pferdehaftpflicht-Versicherung
Sind mit Ihnen schon einmal die Pferde durchgegangen? Ganz verständlich, dass auch Ihr Pferd manchmal reflexartig die Flucht ergreift. Oft genügen dafür schon harmlos erscheinende Umstände. Die Pferdehalterhaftpflicht schützt Sie, wenn durch Ihr Pferd Schäden an fremdem Eigentum entstehen.
Ihre Vorteile
- Reiten mit jeglicher Zäumung und ohne Sattel
- Flurschäden (Schäden an Weiden, Wiesen, Feldern usw.)
- Teilnahme an Turnieren, Rennen, Wander- und Distanzritten
- Bodenarbeit
- Reitbeteiligung und Fremdreiter sind mitversichert
Versicherte Personen
Versichert sind zunächst Sie als Halter.
Mitversichert sind darüber hinaus auch Familienangehörige, Personen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben, Mit-Besitzer (z.B. weitere Halter) und private Tierhüter, in deren Obhut sich Ihr Tier befindet, wenn Sie in den Urlaub fahren.
Versicherungsschutz besteht auch für Reitbeteiligungen und Fremdreiter bei Schäden gegenüber Dritten.
Ansprüche der Reitbeteiligungen und Fremdreiter gegenüber dem Pferdehalter.
Versicherte Aktivitäten
Damit der Spaß mit Ihrem Pferd nicht zu kurz kommt, ist die private Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und entsprechende Vorbereitungen dazu mitversichert:
- Schauvorführungen
- Pferderennen
- Turniere
- Nichtgewerbliche Nutzung als Therapiepferd
- Unentgeltliche Tätigkeit als Reitlehrer (im Komfort- und Premiumtarif)
- Trainings
Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pferdehaftpflicht-Versicherung
Basis | Komfort | Premium | |
---|---|---|---|
Personen-, Sach- und Vermögensschäden | 6 Mio. € | 12 Mio. € | 24 Mio. € |
Reiten oder Führen mit und ohne Sattel oder gebissloser sowie ungewöhnlicher Zäumung | Ja | Ja | Ja |
Teilnahme an Turnieren , Schauvorführungen, Pferderennen, sowie den Vorbereitungen hierzu ( Training) | Ja | Ja | Ja |
Nichtberufliche / nichtgewerbliche Nutzung als Therapiepferd | Ja | Ja | Ja |
Unentgeltliche Tätigkeit als Reitlehrer | Nein | Ja | Ja |
Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Reitlehrer bis zu einem Jahreseinkommen von | Nein | Nein | Bis 6.000 € |
Deckschäden bei gewolltem und ungewolltem Deckakt | Ja | Ja | Ja |
Schäden an gemieteten Fuhrwerken (Bspw. Tiertransportanhänger) | Nein | Nein | 15.000 € (SB von 10%, mind. 100 €) |
Kutschfahrtrisiko | Nein | Ja | Ja |
Gute Gründe für eine Versicherung bei der GHV
Innovationen garantiert
Wir prüfen und passen Ihre Versicherungsbedingungen immer wieder den aktuellen Gegebenheiten an. Somit profitieren Sie von allen zukünftigen Produktverbesserungen. Um die Aktualisierung Ihrer Vertragsunterlagen müssen Sie sich nur noch kümmern, wenn sich bei Ihnen etwas ändern.
Flexibel bleiben
Ihren Versicherungsschutz können Sie bei der GHV jederzeit ändern und nach dem Ablauf des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen.
Gut zu wissen – Die Pferdehalterhaftpflicht der GHV
Mit unserer Haftpflichtversicherung sorgen wir dafür, dass Sie gegen die finanziellen Folgen, die ihr Pferd verursacht, geschützt sind.
Das sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Pferd zurückzuführen sind und für die Sie als Pferdehalter oder die von Ihnen als privater Hüter bestimmte Person einstehen müssen.
Bei der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 6 Mio., 12 Mio. und 24 Mio. € wählen. Mietsachschäden sind je nach gewähltem Tarif bis zu 15.000 € mitversichert.
Fohlen von Pferden, Kleinpferden, Ponys, Maultieren, Mulis und Eseln sind bis zum Alter von 12 Monaten beitragsfrei mitversichert (solange sie im Besitz des Versicherungsnehmers sind).
Im Premiumtarif sogar bis zum 15. Lebensmonat.
Auch wenn sie noch ein Pferd dazu kaufen sollten, ist dieses bis zur nächsten Beitragsrechnung mitversichert.
Wir übernehmen die Kosten für Schäden, die Ihrem Pferd durch eine dritte Person zugefügt wurden, wenn diese weder eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt noch genügend Geld hat, um Ihnen den Schaden zu bezahlen. Bei uns ist die Forderungsausfalldeckung auch schon im Basistarif mit beinhaltet.
Privat genutzte Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Mulis und Esel.
Ihre Reitbeteiligung oder auch Reitbeteiligungen müssen bei uns nicht namentlich im Versicherungsvertrag angegeben werden. Sie sind automatisch immer mitversichert.
In der Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung der GHV sind automatisch alle ihre Reitbeteiligungen mitversichert.