Jagdhaftpflicht-Versicherung
Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, wenn Sie in Deutschland jagen. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz und übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ihre Vorteile
- Bis zu zwei Jagdgebrauchshunde sind auch außerhalb der Jagd mitversichert
Für Falkner
- Das Halten und Führen und Abtragen von Beizvögeln ist ebenfalls mitversichert
Wer ist versichert?
- Jäger,
- Jagdpächter,
- Jagdherr,
- Jagdveranstalter und Jagdaufseher
- Falkner
soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt
Was ist die Aufgabe der Jagdhaftpflicht?
Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Schutz für jagdliche Betätigungen.
Sie hat zudem die Aufgabe, Sie vor unberechtigten Schadensansprüchen zu schützen und wenn nötig auch vor Gericht abzuwehren. Dabei trägt diese auch die Kosten des Verfahrens.
Kurz und Knapp: Übersicht unserer Leistungen
- Der erlaubte Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, auch außerhalb der Jagd (z. B. aus der Aufbewahrung, beim Waffenreinigen, bei der Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen, beim nicht gewerbsmäßigen Wiederladen von Munition)
- Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen, wie Hochsitze, Fütterungen, Jagdhütten und dergleichen
- Das Inverkehrbringen von eigenem Wild bzw. Wildbret (Produkthaftpflicht)
- Die erlaubte Entnahme von Trichinenproben
- Die Durchführung von Gesellschaftsjagden
- Umweltschäden, in denen gegen Sie Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz geltend gemacht werden
- Dem erlaubten Bejagen und Erlegen von Tieren, welche nicht dem Jagdrecht unterliegen (z. B. Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel), sowie von Kaninchen, Tauben und dergleichen in befriedeten Bezirken
Übersicht über Produkte und Preise
Jagdhaftpflicht-Versicherung
Versicherungssumme 20 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden
66,55 €/Jahr
Tagesjagdschein
Für die Zeit der Ausbildung
Abschussrisiko in Wild-Zuchtgehegen
Jagdhaftpflicht-Versicherung
Versicherungssumme 10 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden
63,52 €/Jahr
Tagesjagdschein
Für die Zeit der Ausbildung
Abschussrisiko in Wild-Zuchtgehegen
Jagdhaftpflicht-Versicherung
Versicherungssumme 5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden
60,50 €/Jahr
Tagesjagdschein
Für die Zeit der Ausbildung
Abschussrisiko in Wild-Zuchtgehegen
Gut zu wissen – Jagdhaftpflichtversicherung
Nein, denn in der GHV Jagdhaftpflicht ist das Halten und Führen (auch Abrichten und Ausbilden) von bis zu zwei brauchbaren oder sich in jagdlicher Ausbildung befindlichen Jagdgebrauchshunden, auch außerhalb der Jagd mitversichert.
Wenn sie keinen tauglichen Jagdgebrauchshund halten, ist dieser nicht mitversichert. Sie benötigen für ihren Hund dann eine Hundehalterhaftpflicht.
Die Tauglichkeit muss durch eine geeignete Prüfung (Bspw. Brauchbarkeits- oder Verbandsprüfung) nachgewiesen werden.
Schäden durch den Gebrauch einer Schusswaffe
Es stellt sich heraus, dass die vermeintliche Wildsau im Dickicht ein Treiber war.
Ein Schuss aus dem Jagdgewehr löst sich und trifft einen befreundeten Jagdkollegen.
Schäden, verursacht durch bis zu zwei Jagdhunde
Ein Jagdhund zerreißt einem Spaziergänger die Hose.