Jagdhaftpflicht-Versicherung

Die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, wenn Sie in Deutschland jagen. Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet finanziellen Schutz und übernimmt im Versicherungsfall die Kosten für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Jagdhaftpflicht

Ihre Vorteile

  • Bis zu zwei Jagdgebrauchshunde sind auch außerhalb der Jagd mitversichert

Für Falkner

  • Das Halten und Führen und Abtragen von Beizvögeln ist ebenfalls mitversichert
Jagdhaftpflicht

Wer ist versichert?

  • Jäger,
  • Jagdpächter,
  • Jagdherr,
  • Jagdveranstalter und Jagdaufseher 
  • Falkner

soweit es sich um eine unmittelbar oder mittelbar mit der Jagd in Verbindung stehende Tätigkeit oder Unterlassung handelt

Was ist die Aufgabe der Jagdhaftpflicht?

Die Jagdhaftpflichtversicherung bietet Schutz für jagdliche Betätigungen.

Sie hat zudem die Aufgabe, Sie vor unberechtigten Schadensansprüchen zu schützen und wenn nötig auch vor Gericht abzuwehren. Dabei trägt diese auch die Kosten des Verfahrens.

Kurz und Knapp: Übersicht unserer Leistungen

  • Der erlaubte Besitz und dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen, auch außerhalb der Jagd (z. B. aus der Aufbewahrung, beim Waffenreinigen, bei der Teilnahme an Übungs- oder Preisschießen, beim nicht gewerbsmäßigen Wiederladen von Munition)
  • Besitz, Betrieb und Unterhaltung von jagdlichen Einrichtungen, wie Hochsitze, Fütterungen, Jagdhütten und dergleichen
  • Das Inverkehrbringen von eigenem Wild bzw. Wildbret (Produkthaftpflicht)
  • Die erlaubte Entnahme von Trichinenproben
  • Die Durchführung von Gesellschaftsjagden
  • Umweltschäden, in denen gegen Sie Ansprüche gemäß Umweltschadensgesetz geltend gemacht werden
  • Dem erlaubten Bejagen und Erlegen von Tieren, welche nicht dem Jagdrecht unterliegen (z. B. Gehegewild, entlaufene Rinder, Rabenvögel), sowie von Kaninchen, Tauben und dergleichen in befriedeten Bezirken

Übersicht über Produkte und Preise

Jagdhaftpflicht-Versicherung

Versicherungssumme 20 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden

500.000 € für Vermögensschäden

66,55 €/Jahr

Tagesjagdschein

14,27 €

Für die Zeit der Ausbildung

14,27 €

Abschussrisiko in Wild-Zuchtgehegen

66,55 €

Jagdhaftpflicht-Versicherung

Versicherungssumme 10 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden

500.000 € für Vermögensschäden

63,52 €/Jahr

Tagesjagdschein

13,62 €

Für die Zeit der Ausbildung

13,62 €

Abschussrisiko in Wild-Zuchtgehegen

63,52 €

Jagdhaftpflicht-Versicherung

Versicherungssumme 5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden

500.000 € für Vermögensschaden

60,50 €/Jahr

Tagesjagdschein

12,97 €

Für die Zeit der Ausbildung

12,97 €

Abschussrisiko in Wild-Zuchtgehegen

60,50 €

So erreichen Sie uns 

Gut zu wissen –  Jagdhaftpflichtversicherung

Nein, denn in der GHV Jagdhaftpflicht ist das Halten und Führen (auch Abrichten und Ausbilden) von bis zu zwei brauchbaren oder sich in jagdlicher Ausbildung befindlichen Jagdgebrauchshunden, auch außerhalb der Jagd mitversichert.

Wenn sie keinen tauglichen Jagdgebrauchshund halten, ist dieser nicht mitversichert. Sie benötigen für ihren Hund dann eine Hundehalterhaftpflicht.

Die Tauglichkeit muss durch eine geeignete Prüfung (Bspw. Brauchbarkeits- oder Verbandsprüfung) nachgewiesen werden.

Schäden durch den Gebrauch einer Schusswaffe 

Es stellt sich heraus, dass die vermeintliche Wildsau im Dickicht ein Treiber war.
Ein Schuss aus dem Jagdgewehr löst sich und trifft einen befreundeten Jagdkollegen.

Schäden, verursacht durch bis zu zwei Jagdhunde 

Ein Jagdhund zerreißt einem Spaziergänger die Hose.

Weitere Versicherungen für Hund und Halter