Oldtimerversicherung

Exklusiv für historische Fahrzeuge

Die Kfz-Versicherung deckt einfach und bequem die typischen Risiken Ihres Oldtimer ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvolle Ergänzungen wie Teil-, Vollkasko oder Verkehrsrechtsschutz erweitern Ihren Versicherungsschutz.

Ihre Vorteile

  • Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist mitversichert (mit Anhängervorrichtung und Arbeitsmaschine)
  • Teilnahme an Veranstaltungen der Heimat und Brauchtumspflege
  • Teilnahme an Oldtimer-Ausfahrten
  • Verzicht auf eine Schadenfreiheits-Rabattstaffel in der Kfz-Haftpflichtversicherung und daher stabile Beiträge auch im Schadenfall
Oldtimer

In den Oldtimer-Tarifen sind üblicherweise folgende Fahrzeuge versicherbar:

  • PKW
  • LKW
  • Motorrad
  • Schlepper
  • Unimog
  • Historische Anhänger

Besonderheiten bei Oldtimerkennzeichen

 

  • Oldtimerkennzeichen haben einen pauschalen Steuersatz von 191,73 € (bei Krafträder 46,02 €)
  • Aufgrund einer Ausnahmeregelung dürfen Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bzw. roter 07-Kennzeichenzulassung auch ohne Plaketten in Umweltzonen fahren.
  • Oft günstigere Versicherungsbeiträge als normale Zulassungen
  • Für das unter 07-Kennzeichen eingetragene Fahrzeug entfällt die regelmäßige Hauptuntersuchung

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Häufige Fragen zur Oldtimer-Versicherung

Zu den Oldtimer-Kennzeichen zählen das H-Kennzeichen und das rote 07-Kennzeichen.

Ein H-Kennzeichen bzw. rotes 07-Kennzeichen kann zugeteilt werden, wenn das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt ist. Stichtag ist der Tag der Erstzulassung.

Hierzu benötigt man zudem ein Gutachten einer anerkannten Prüfstelle (wie zum Beispiel der DEKRA oder des TÜV), aus dem hervorgeht, dass sich das Fahrzeug weitgehend im Ursprungszustand befindet.

Für das H-Kennzeichen gibt es keine Nutzungseinschränkung. Einschränkungen kann es jedoch aus dem Versicherungsvertrag heraus geben. Bei einigen Versicherungen gibt es sehr günstige Versicherungsbeiträge, hier ist jedoch darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz nicht nur auf die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen reduziert ist.

Ihr Plus bei der GHV: Bei uns ist der Bestimmungsgemäßer Gebrauch mitversichert, die Teilnahme an Brauchtumsfahrten und Oldtimer-Ausfahren zu günstigen Beiträgen

Das rote 07-Kennzeichen (Wechselkennzeichen-mehrere Fahrzeuge wie Autos, Lkw oder Traktoren können abwechselnd genutzt werden), darf nur für die im Fahrzeugscheinheft aufgelisteten Fahrzeuge genutzt werden. Mit diesem Kennzeichen ist es jedoch nur möglich, an Probe- und Werkstattfahrten sowie an Oldtimer-Veranstaltungen teilzunehmen. Es muss ein Fahrtenbuch geführt werden.

Bei einem Überholmanöver kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Motorrad und Ihrem Fahrzeug. Es entsteht ein Rechtsstreit über die gegenseitigen Schadenersatzansprüche. Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche gegen Sie unberechtigt sind. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits.

 

Ihr Fahrzeug kommt auf einem Bahnübergang zum Stehen und kollidiert mit einem Personenzug. Die verletzten Fahrgäste und die Bahn stellen Ansprüche in Millionenhöhe. Hierüber entsteht ein Rechtsstreit. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits und den Schadenersatz.

Während der Fahrt läuft Öl aus und entzündet sich. Der Brand erfasst das gesamte Fahrzeug. Es brennt vollständig aus. Die Kaskoversicherung ersetzt den finanziellen Schaden.

 

Durch den Zusammenstoß mit einem Wildschwein ist ein erheblicher Blechschaden entstanden. Die Kaskoversicherung trägt die bedingungsgemäßen Reparaturkosten.

 

Ihr neues Fahrzeug wird durch eigenes Verschulden beschädigt. Die Reparaturkosten von 2.000 Euro übernimmt die Vollkaskoversicherung. Gegebenenfalls ist der vereinbarte Selbstbehalt zu berücksichtigen.

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