Drückjagd-Versicherung
Bei der Drückjagd kann viel passieren. Deshalb ist ein zuverlässiger Schutz für die Stöberhunde – Ihre wichtigsten Helfer bei der Jagd – unverzichtbar. Schützen Sie die Teilnehmer Ihrer Jagdgesellschaft. Insbesondere die im Einsatz am wehrhaften Wild befindlichen Jagdhunde.
Ihre Vorteile
- 3 Varianten zur freien Auswahl
- Aujeszkysche Krankheit infolge Jagdunfall mitversichert
- Teil- und Vollnarkose sind mitversichert
- Nachsuche an zwei drauffolgenden Tagen
- Schneller und jagdkundiger Service im Schadenfall
Kurz und Knapp: Übersicht unserer Leistungen
Tierarztkosten
Für Hunde, die während einer Jagd verletzt werden, trägt die GHV die Tierarztkosten abzüglich eines Selbstbehalts (siehe Tabelle).
Tod oder Nottötung
Erleidet ein Hund während der Jagd einen tödlichen Unfall oder muss wegen eines Unfalls während der Veranstaltung notgetötet werden, zahlt die GHV die vereinbarte Versicherungssumme.
Abhandenkommen
Wenn ein Hund bereits drei Monate im Besitz seines Halters war, übernimmt die GHV den finanziellen Ersatz für das Tier bis zur vereinbarten Versicherungssumme, falls es bei der Jagd abhanden kommt.
Unsere Leistung
Dauer des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht für den Tag der Jagdveranstaltung. Die Hunde sind außerdem an den zwei darauffolgenden Tagen für die Nachsuche von verletztem Wild versichert.
Anmeldung zur Veranstaltung
Der Veranstalter oder der Führer der Stöberhunde kann eine Drückjagd bei der GHV versichern. Melden Sie bitte alle versicherungsfähigen Hunde an, deren Halter an der Jagd teilnehmen. Das sind gesunde Jagdhunde bzw. Jagdgebrauchshunde:
- im Alter vom 6. Monat bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- mit erfolgreich absolvierter jagdlichen Ausbildung bzw. die aktuell eine Jagdausbildung absolvieren
Notwendige Angaben:
- Tag der Veranstaltung
- Bezeichnung des Jagdreviers
- Anzahl der versicherungsfähigen Hunde
- Name und Anschrift des Versicherungsnehmers/Jagdveranstalters
Wir versichern Ihre Drückjagd in jedem Jagdrevier innerhalb Deutschlands.
Überblick über die wichtigsten Leistungen der
Drückjagdversicherung, gültig ab 1. August 2024
Basis | Komfort | Premium | |
---|---|---|---|
Tod oder Nottötung | 1.500 € | 2.000 € | 2.000 € |
Abhandenkommen | 800 € | 1.000 € | 1.500 € |
Tierarztkosten | 800 € | 1.200 € | 1.600 € |
Selbstbehalt je Hund (bei Tierarztkosten) | 100€ | 100 € | 100 € |
Höchsleistung aller Schäden der Veranstaltung | 2.500 € | 4.000 € | 6.000 € |
Doppelte Höchstleistung | 5.000 € | 8.000 € | 12.000 € |
Beitrag | 202,30 € | 249,90 € | 297,50 € |
für bis zu | 20 Hunde | 20 Hunde | 20 Hunde |
jeder weitere Hund | 10,12 € | 12,50 € | 14,88 € |
Beitrag doppelte Höchstleistung | 267,75 € | 339,15 € | 410,55 € |
Jeder weitere Hund | 15,18 € | 18,75 € | 22,32 € |
Gut zu wissen – Drückjagdversicherung
Bei einer Drückjagd wird das Wild im Jagdrevier allmählich von Treibern und den Stöberhunden aus der Deckung in eine Richtung gedrückt, ohne zu sehr zu treiben.
Mit Außnahme der aujeszkyschen Krankkeit, sind sonstige Krankheiten und Vergiftungen der Tiere nicht versichert.
Die Bewegungsjagd ist ein Oberbegriff für Drück- und Treibjagden.
Bewegungsjagd nennt man es deshalb, weil das Wild durch Treiber und ihre Hunde in Bewegung gebracht wird. Das Wild soll die Deckung langsam verlassen. Es ermöglicht so ein effektives Jagen.