Privathaftpflicht-Versicherung

Privathaftpflicht für Singles, Familien und Senioren

Sie haben jemandem einen Schaden zugefügt und Sie möchten den Vorfall so schnell wie möglich wieder in Ordnung bringen? Keine Sorge.

Wir begleichen den Schaden, wenn Sie dafür verantwortlich sind und schützen Sie, wenn Sie ungerechtfertigt beschuldigt werden.

Für jeden Lebensabschnitt der passende Schutz

Schutz für Singles

Singles sind hier bestens aufgehoben. Versichert sind nur Sie als Einzelperson.

Schutz für Familien

Versicherungsschutz für Sie, Ihren Lebenspartner/Ehegatten und Kinder.

Unfallversicherung

Schutz für Senioren

Versicherungsschutz für alle ab 60. Versichert sind Sie und ihr/e Partner/in.

Der passive Rechtsschutz

In unserer privaten Haftpflichtversicherung ist der passive Rechtsschutz enthalten. Er greift, wenn in einem Schadenfall nicht klar ist, wer der Verursacher ist. Fordert eine Person von Ihnen unberechtigterweise einen Schadenersatz, übernehmen wir die Prüfung des Falles und die eventuell aus diesem Streit anfallenden Anwalts- und Prozesskosten.

Warum sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung haben?

Die Privathaftpflicht ist zwar nicht Pflicht, dennoch zählt sie zu den wichtigsten Versicherungen, die man haben sollte.

Auch wenn etwas aus Versehen passiert. In der Regel haftet jeder Mensch für Schäden, die er dem Eigentum eines anderen oder gar der Person selbst zufügt. Diese Schäden können so groß werden, dass sie Existenzen bedrohen können.

Was deckt die Privathaftpflicht alles ab?

Eine Privathaftpflicht-Versicherung schützt Sie in Freizeit, Urlaub und Sport. Sei es bei Schäden im Ausland, Verlust von Schlüsseln, Schäden bei der Betankung fremder Fahrzeuge, Betreuung von Kindern und vielem mehr.

Von Basis bis Premium Plus – Welcher Schutz passt zu Ihnen?

BasisKomfortPremiumPremium Plus
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
12 Mio.
24 Mio.€
36 Mio.€
50 Mio.€
NeuwertentschädigungNeinNeinbis 1.500 €bis 3.000 €
Ehrenamtliche, nicht verantwortliche TätigkeitenJaJaJaJa
SchlüsselverlustJaJaJaJa
Ansprüche der Versicherten bei Personenschäden untereinanderNeinNeinJaJa
Privates Hüten fremder Hunde
Reiten fremder Pferde
JaJaJaJa
Halten wilder Kleintiere (mit Einfangkosten)Neinbis 2.500 €
(SB 250 €)
bis 5.000 €
(SB 250 €)
bis 10.000 €
(SB 250 €)
Versicherungspflichtige Fluggeräte (Multicopter, z.B. Drohnen)Neinbis 0,25 kgbis 0,25 kgbis 5 kg
Betankungsschäden an fremden FahrzeugenNeinNeinbis 5.000 €
(SB 150 €)
bis 10.000 €
(SB 150 €)

Häufige Fragen zur GHV-Haftpflichtversicherung

Ihre Lebensumstände haben sich geändert?

In Ihrem Kundenkonto „Meine GHV“,  können Sie Ihre Angaben schnell und einfach ändern.

Ein Plus für Sie:

Für neu hinzukommende Personen, die mitversichert werden sollen (z.B. Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder andere Familienangehörige) besteht im Rahmen des Vertrages bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei ein Versicherungsschutz.

Ein Wechsel in den günstigeren Seniorentarif kann sich bereits vor der Rente lohnen.

  • Unverheiratete volljährige Kinder, auch außerhalb der Haushaltsgemeinschaft, während der Erstausbildung (Ausbildung und/oder Studium), des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, Wartezeit vor Ausbildungs- oder Studienbeginns (auch bei vorübergehender beruflicher Tätigkeit).
  • Alleinstehender Familienangehöriger im Haushalt des Versicherungsnehmers.
  • Geistig behinderte Kinder im Haushalt des Versicherungsnehmers.
  • Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder
  • Familienangehörige in einer Pflegeeinrichtung
  • Pflegeleistende Personen

Personen- und Sachschäden können schnell sehr teuer werden. Bei uns können Sie sich bis zu einer Versicherungssumme von 50 Mio Euro absichern.

Sie wurden geschädigt und der Verursacher kann nicht zahlen?! Wir übernehmen das.

Freundschaftsdienste gibt es immer und überall. Ob mit dem Hund des Nachbarn spazieren gehen, die Blumen gießen, wenn Nachbarn oder Freunde im Urlaub sind oder als Umzugshelfer. All das sind so genannte Gefälligkeiten, wenn dafür kein Geld verlangt wird.

Doch was ist, wenn bei solchen Tätigkeiten ein Missgeschick passiert? Damit die Freundschaft nicht danach endet, sind bei der GHV VERSICHERUNG die Schäden bei Freundschaftsdiensten (so genannte Gefälligkeitsschäden) abgesichert.

Ein Fußgänger geht unbedacht über die Straße und verursacht dabei einen Verkehrsunfall.

In einem Antiquitätengeschäft wird eine wertvolle Porzellanvase zu Boden gestoßen.

Der Holzkohlengrill soll mit einem Becher Spiritus „auf Touren“ gebracht werden und der behilfliche Nachbar zieht sich durch die Stichflamme Verbrennungen zu.

Schäden, die sich ergeben aus der Eigenschaft als Wohnungsinhaber oder Besitzer eines Einfamilienhauses

Vom Balkon der Eigentumswohnung fällt ein Blumentopf und ein geparktes Auto wird beschädigt.

Vor dem Einfamilienhaus war im Winter nicht ausreichend gestreut, und es kommt zu einem Schaden, genauso, wenn sich der Wohnungsmieter nicht an den Streuplan hält und etwas passiert.

Schäden, die sich bei der Ausübung von Sport ergeben

Die unsichere Skifahrerin auf der Piste walzt einen anderen Skifahrer nieder.

Beim Benutzen eines gemieteten Segelbootes wird ein Schwimmer verletzt.

Auch für Katzenhalter ist eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll.

Beißt die Katze etwa einen Besucher, haften Sie für den Schaden. In einem solchen Fall argumentierte der Bundesgerichtshof, dass sich durch den Biss in die Hand eine Tiergefahr verwirklicht hätte. Die Besitzerin musste zahlen.

Einen solchen Schaden deckt die private Haftpflichtversicherung ebenfalls ab.

So erreichen Sie uns