Kfz-Versicherung

Pkw und LKW bis 3,5 t (Lieferwagen) und dazugehörige Anhänger

Wenn Sie landwirtschaftlicher Unternehmer oder Unternehmer im Wein- und Gartenbau sind, können Sie bei der GHV exklusiv eine Kfz-Versicherung für Pkw und Lieferwagen bis 3,5 t abschließen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie im Sinne von § 123 Abs. 1 SGB VII Mitglied der SVLFG sind oder waren.

Sowohl Ihre gewerblichen als auch privaten Fahrzeuge können Sie bei uns absichern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflicht für jeden Fahrzeughalter. Ergänzen können Sie Ihren Versicherungsschutz um eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) und weitere Zusatzbausteine. Über unsere Kooperationspartner können Sie eine Verkehrsrechtsschutz-, Maschinenbruch- oder Transportversicherung abschließen.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere schädigen. Gerade bei Personenschäden kann es zu hohen Ansprüchen kommen. Mit unserem Schutz sind Sie gut unterwegs!

Ihre Vorteile

  • hohe Versicherungssummen: 100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden maximal 12 Mio. € je geschädigte Person
  • 5 Mio. € in der Kfz-Umweltschadensversicherung (Kfz-USV)
  • Eigenkollisionsschäden (wenn mit dem versicherten Pkw eigene Gebäude oder Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum beschädigt werden) bis 30.000 €
  • Führen fremder Fahrzeuge im Ausland (Mallorca-Police)

Wählbare Zusatzbausteine

  • Fahrerschutzversicherung
  • Schutzbrief (Versicherungsschutz im In- und Ausland)

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung leistet, wenn Ihr Fahrzeug beschädigt, zerstört oder entwendet wird. Sie können zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung wählen und sich jeweils für unterschiedliche Selbstbeteiligungsvarianten entscheiden.

Bei jedem Teil- oder Vollkaskoschaden können Sie die Werkstatt grundsätzlich frei wählen, unser Tarif beinhaltet keine Werkstattbindung.

Teilkaskoversicherung

  • Brand und Explosion
  • Entwendung (Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung)
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Muren
  • Zusammenstoß mit Tieren
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Überspannungsschäden an den dazugehörigen angrenzenden Aggregaten bis zu einem Wert von 3.000 € (brutto); Folgeschäden sind nicht versichert
  • Schloss- und Schlüsselersatz bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel
  • Tierbiss-Schäden

Vollkaskoversicherung

Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko-Versicherung und zusätzlich:

  • Unfälle am eigenen Fahrzeug
  • Vandalismus
  • Schäden am eigenen Fahrzeug bei dem Transport auf einem Schiff (Fährrisiko)

Zusatzbausteine:

  • GAP-Deckung (für finanzierte und geleaste Fahrzeuge)
  • Vollkasko Plus (Brems-, Betriebs-und Bruchschäden)

Informationen, Leistungsübersichten und Bedingungen finden Sie in unserem Downloadbereich.

Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot?

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail.

E-Mail: kfz-vertrag(at)ghv-versicherung.de

Tel.: 06151 3603-173

Häufige Fragen zur Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung

Bei uns erfolgt die Beitragsberechnung nach Typklassen, Regionalklassen, dem Fahreralter (jüngster und ältester Fahrer),  der jährlichen Fahrleistung sowie aufgrund des Schadenfreiheitsrabattes (in der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung).

Die GAP-Deckung ist für Leasingfahrzeuge oder kreditfinanzierte Fahrzeuge empfehlenswert.  In der Vollkaskoversicherung wird nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Durch die GAP-Deckung erhalten Sie in der Kaskoversicherung den vereinbarten Wiederbeschaffungswert, wenn das Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet.  Dieser ist in der Regel niedriger ist als der an den Leasinggeber zu zahlende Restbetrag, die finanzielle Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung kann durch die GAP-Deckung geschlossen werden.

Sie haben einen Pkw bei uns versichert. Mit unserer Mallorca-Police haben Sie auch als Fahrer eines Mietwagens Versicherungsschutz. Er besteht mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland in den geographischen Grenzen Europas, den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira für Kfz-Haftpflichtschäden, die Sie mit dem gemieteten Fahrzeug auf Reisen verursachen. Da die Mindestdeckungssummen im Ausland zum Teil sehr gering sind, sind Sie mit unserer Mallorca-Police bis zu der von Ihnen vereinbarten Deckungssumme abgesichert.

Durch den Einschluss der Vollkasko Plus haben Sie zusätzlich Versicherungsschutz für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Hierzu zählen

  • Bremsschaden: Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Bremsvorgangs
  • Betriebsschaden: Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Betriebsvorgangs
  • Bruchschaden: Schäden am Fahrzeug aufgrund Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung
  • Schäden durch Über- oder Unterspannung, insbesondere auch bei Aufladen des Akkus eines Elektrofahrzeugs.
  • fehlerhafte Bedienung des Fahrzeugs, falsche Betankung, Versagen von Regel- und Messtechnik oder verrutschte Ladung, Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger

Die Fahrerschutzversicherung übernimmt nach einem Unfall die Kosten, die dem Fahrer sonst kein anderer erstattet. Versichert sind Personenschäden, die durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeugs entstehen. Folgende Leistungen sind durch die Fahrerschutzversicherung abgedeckt:

  • Geltung für alle berechtigten Fahrer
  • Entschädigung bei Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Hinterbliebenenrente für Kinder und Ehepartner / eingetragene Lebenspartner
  • Hohe Deckungssumme von 12 Mio. €

Mit unserem ERGO GHV-Schutzbrief bleiben Sie bei einer Panne, einem Unfall oder Diebstahl des versicherten Fahrzeugs auf Reisen mobil! Er bietet eine Unfall- und Pannenhilfe und weitere Leistungen, falls das eigene Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Er kann für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie einen Schutzbrief besitzen, erreichen Sie den Schadenservice unter:

Service-Telefon ERGO: 089 62758375

E-Mail: schutzbrief@ergo.de

  • Bei einem Überholmanöver kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Motorrad und Ihrem Fahrzeug. Es entsteht ein Rechtsstreit über die gegenseitigen Schadenersatzansprüche. Das Gericht stellt fest, dass die Ansprüche gegen Sie unberechtigt sind. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  • Ihr Fahrzeug kommt auf einem Bahnübergang zum Stehen und kollidiert mit einem Personenzug. Die verletzten Fahrgäste und die Bahn stellen Ansprüche in einstelliger Millionenhöhe. Hierüber entsteht ein Rechtsstreit. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Kosten des Rechtsstreits und den Schadenersatz.
  • Beim Beladen Ihres versicherungspflichtigen Anhängers beschädigen Sie ein parkendes Fahrzeug. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Reparaturkosten des Unfallgegners.
  • Während der Fahrt läuft Öl aus und entzündet sich. Der Brand erfasst das gesamte Fahrzeug. Es brennt vollständig aus. Die Kaskoversicherung ersetzt den Wert des Fahrzeugs.
  • Durch den Zusammenstoß mit einem Wildschwein ist ein erheblicher Blechschaden entstanden. Die Kaskoversicherung trägt die bedingungsgemäßen Reparaturkosten.
  • Ihr neues Fahrzeug wird durch eigenes Verschulden beschädigt. Die Reparaturkosten von 2.000 € übernimmt die Vollkaskoversicherung. Gegebenenfalls ist der vereinbarte Selbstbehalt zu berücksichtigen.

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