Unfallversicherung
mit dem Plus für Pferdehalter
In der Freizeit, im Straßenverkehr oder zu Hause – Unfälle passieren. Unsere Pferdehalter-Unfallversicherung ist auch auf Ihre Bedürfnisse als Pferdehalter ausgerichtet. Sie schließt sogar ein zusätzliches Betreuunggeld für ihr Pferd ein.
Ihre Vorteile
- Weltweiter Schutz in Beruf und Freizeit
- Leistung bei Infektionen und Zeckenbissen
- Kosmetische Operationen und Zahnersatz bis zu 50.000,- EUR
- Betreuungsgeld für Ihr Pferd bei Krankenhausaufenthalt
- Fremdreiter-Schutz (gilt in Kombination mit unserer Pferdehalterhaftpflicht)
- Erhöhte Invaliditätsleistung bei Tragen eines Helmes
Was Sie über eine Unfallversicherung auf jeden Fall wissen sollten:
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Während Sie im Berufsleben gesetzlich abgesichert sind, besteht in allen anderen Fällen kein Unfallschutz. Das gilt umso mehr für Familienmanagerinnen und Selbstständige.
Die Unfallversicherung unterstützt Sie mit sofortigen Maßnahmen und leistet Hilfe um wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Sie federt die finanzielle Lücke ab, die bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall entstehen kann.
Leistungen für Sie als Pferdehalter
Im Gegensatz zu einer normalen Unfallversicherung, bietet die Pferdehalter-Unfallversicherung zusätzliche Leistungen, die für Sie als Pferdehalter wichtig sind:
- Doppeltes Krankenhaustagegeld bis 14 Tage für die Betreuung ihres Pferdes. Dieses Betreuunggeld erhalten Sie im Komfort- und Premium-Tarif.
- Sie Tragen beim Reiten einen Helm? Wir belohnen das im Falle eines Unfalls mit einer erhöhten Invaliditätsleistung. Im Komfort-Schutz: 5 %, im Premium-Schutz: 10 %. Übrigens: Unsere Helmklausel gilt auch, wenn Sie bei anderen Aktivitäten einen Helm tragen.
- Sturz vom Pferd und Sie benötigen einen Gips? Wir zahlen Ihnen im Premium-Schutz sofort ein Gipsgeld von 300 €.
- Fremdreiter-Schutz: Alle berechtigen Reiter, auch Ihre Reitbeteiligung, sind im Falle eines Unfalles mit Ihrem Pferd mit einer Grunddeckung abgesichert. Dieses Extra-Leistung gilt in Kombination mit unserer Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung.
Überblick über die wichtigsten Leistungen der Reiter-Unfallversicherung
Basis | Komfort | Premium | |
---|---|---|---|
Invalidität | 100.000 € | 100.000 € | 100.000 € |
Progression | keine | 350 % | 500 % |
Leistung bei Vollinvalidität | 100.000 € | 350.000 € | 500.000 € |
Helmklausel (Höhere Invaliditätsleistung) | Nein | 5 % | 10 % |
Gipsgeld | Nein | Nein | 300 € |
Krankenhaustagegeld | 10 € | 20 € | 30 € |
Krankenhaustagegeld bei ambulanter OP | für 3 Tage | für 3 Tage | für 3 Tage |
Genesungsgeld | Nein | 20 € | 30 € |
Krankenhaustagegeld im Ausland | Nein | 40 € | 60 € |
Tagegeld für die Versorgung des Pferdes | Nein | 20 € | 30 € |
Todesfall-Leistung (auch bei Verschollenheit) | 5.000 € | 10.000 € | 15.000 € |
Transport und Bergungskosten | 10.000 € | 25.000 € | 50.000 € |
Kosmetische Operationen | 10.000 € | 25.000 € | 50.000 € |
Zahnersatz nach Unfall | 10.000 € | 25.000 € | 50.000 € |
Fremdreiter-Unfallversicherung | Nein | Nein | Ja (In Kombination mit unserer Pferdehalterhaftpflicht) |
Gute Gründe für eine Reiterunfallversicherung bei der GHV
Innovationen garantiert
Wir prüfen und passen Ihre Versicherungsbedingungen immer wieder den aktuellen Gegebenheiten an. Somit profitieren Sie von allen zukünftigen Produktverbesserungen. Um die Aktualisierung Ihrer Vertragsunterlagen müssen Sie sich nur noch kümmern, wenn sich bei Ihnen etwas ändern.
Flexibel bleiben
Ihren Versicherungsschutz können Sie bei der GHV jederzeit ändern und nach dem ersten Versicherungsjahr täglich kündigen.
Häufige Fragen zur Reiterunfallversicherung
Von Invalidität spricht man, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.
Erleiden Sie als versicherte Person durch einen Unfall einen Knochen- oder einen Bänder- oder Kapselriss und die Verletzung hat keine vollstationäre Heilbehandlung zu Folge, zahlen wir im Premiumtarif ein Gipsgeld in Höhe von 300 €.
Erleiden Sie als versicherte Personen durch einen Unfall einen Knochen oder einen Bänder- oder Kapselriss und die Verletzung hat keine vollstationäre Heilbehandlung zu Folge, zahlen wir im Premiumtarif ein Gipsgeld in Höhe von 600 €.
Bei unfallbedingten schweren Kopfverletzungen gibt es eine höhere Invaliditätsleistung, wenn Sie als Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt des Unfalles einen handelsüblichen Helm getragen haben.
- Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
- Nehmen Sie an Rettungsaktionen teil, obwohl Sie bewusst Gesundheitsschäden in Kauf nehmen, sind sie dennoch bei uns versichert.
- Tauchtypische Gesundheitsschäden
- Kosten für den Aufenthalt in einer Dekompressionskammer
- Infektionen (Malaria, Gelbfieber, Schlafkrankheit, Tetanus, Tollwut, Tolurämie (Hasenpest) welche durch Zecken, Flohbiss oder Kratzen von Hunden und Katzen übertragen wird.
- Infektionskrankheiten
- Allergische Reaktionen
- Strahlenschäden
- Lebensmittelvergiftung
- Vergiftung aufgrund der Verwechslung von Nahrungsmitteln
- Unfall aufgrund erhöhter Kraftanstrengung
- Bauch- und Unterleibsbrüche aufgrund erhöhter Kraftanstrengung
- Verletzungen (Verletzungen von Gelenken, Zerrung oder Riss von Sehnen, Bändern, Muskeln oder Kapseln) aufgrund Eigenbewegungen
- Knorpelschädigungen oder Menisken, Knochenbrüche
- Vergiftung durch Gase und Dämpfe
Die genauen Einzelheiten je Tarif finden Sie hier.
Neugeborene und leibliche Kinder bis zum zwölften Monat.