Kfz-Versicherung
Landwirtschaftliche Fahrzeuge
Die Kfz-Versicherung deckt einfach und bequem die typischen Risiken von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ab. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvolle Ergänzungen wie Teil-, Vollkasko, Maschinenbruch oder Verkehrsrechtsschutz erweitern Ihren Versicherungsschutz. Versicherbare Fahrzeuge:
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Mähdrescher, Harvester, Traubenvollernter, Lesemaschine)
- Bagger, Radlader, Gabelstapler
- Anhänger (Annahme nur mit der Versicherung des ziehenden land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuges)
Kfz-Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Folgende Fahrzeuge unterliegen nicht der Versicherungspflicht:
- zulassungsfreie Anhänger
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h
- Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere schädigen. Gerade bei Personenschäden kann es zu hohen Ansprüchen kommen. Mit unserem Schutz sind Sie gut unterwegs!
Ihre Vorteile
- hohe Versicherungssummen: 100 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden maximal 12 Mio. € je geschädigte Person
- 5 Mio. € in der Kfz-Umweltschadensversicherung (Kfz-USV)
- Teilnahme an Brauchtumsveranstaltungen und Oldtimerfahrten sind mitversichert
- Spritzschäden sind mitversichert (z. B. durch Verwehen von Spritzmitteln auf Nachbargrundstücke)
- im Topschutz ist auch der überbetriebliche Maschineneinsatz mitversichert (z. B. gelegentliche Lohnarbeit)
- die Versicherung kann über den land- oder forstwirtschaftlichen Verwendungszweck hinaus erweitert werden, z. B. für den Einsatz im Winterdienst
Gut zu wissen: Beitragsnachlass
- bei Nachweis eines Fahrsicherheitstrainings für Schlepper (Beitragsnachlass für 5 Jahre)
- ab drei motorisierten versicherungspflichtigen Fahrzeugen, die bei der GHV versichert sind
- weiteren Nachlass erhalten Sie, wenn Sie neben den drei motorisierten versicherungspflichtigen Fahrzeugen noch Ihre Betriebshaftpflicht bei uns versichert haben
Kaskoversicherung
Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind hochwertig. Die Kaskoversicherung leistet wenn Ihr Fahrzeug beschädigt, zerstört oder entwendet wird. Sie können zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung wählen und sich jeweils für unterschiedliche Selbstbeteiligungsvarianten entscheiden. Den Versicherungsschutz für Ihre land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge können Sie frei gestalten.
Teilkaskoversicherung
- Brand und Explosion
- Entwendung (Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung)
- Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Muren
- Zusammenstoß mit Tieren
- Glasbruch
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung, Überspannungsschäden an den dazugehörigen angrenzenden Aggregaten bis zu einem Wert von 3.000 € (brutto); Folgeschäden sind nicht versichert
- Schloß- und Schlüsselersatz bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel
- Tierbiss-Schäden
Vollkaskoversicherung
Sie beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko-Versicherung und zusätzlich:
- Unfälle am eigenen Fahrzeug
- Vandalismus
- Schäden am eigenen Fahrzeug bei dem Transport auf einem Schiff (Fährrisiko)
Zusatzbausteine:
- GAP-Deckung (für finanzierte und geleaste Fahrzeuge)
- Vollkasko Plus (Brems-, Betriebs- und Bruchschäden)
Informationen, Leistungsübersichten und Bedingungen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Welche Fahrzeug und Zubehörteile sind versicherbar?
- Kippvorrichtung
- Sonderaufbauten (z. B. Güllefass)
- Sonderausstattung ( Fahrzeug- und Zubehörteile)
- Aufbauten von Spezialanhängern ( z. B. Ladewagen, Miststreuer, Güllewagen)
- Lenk- und Leitsysteme von land- und forstwirtschaftlichen Zug- und Arbeitsmaschinen bis 25.000 €
Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot?
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie eine E-Mail.
E-Mail: kfz-vertrag(at)ghv-versicherung.de
Tel.: 06151 3603-173
Fahrsicherheitstraining Landwirtschaft
Fahrsicherheitstraining
Bei Fahrten mit landwirtschaftlichen Gespannen und Zugfahrzeugen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen im Straßenverkehr!
Gefahren richtig einschätzen und Grenzsituationen sicher bewältigen, das sind die Ziele des Fahrsicherheitstrainings Landwirtschaft. Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können für die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining einen Zuschuss beantragen.
20 % Nachlass
Wir belohnen die Teilnahme mit einem Nachlass in der Kfz-Haftpflichtversicherung: bis zu 3 bei uns versicherte landwirtschaftliche Zugmaschinen erhalten für die Dauer von 5 Jahren einen Nachlass in Höhe von 20 % auf den Versicherungsbeitrag.
Häufige Fragen zur Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung
Die Beitragsermittlung erfolgt anhand der Selbstbeteiligung, der Leistung in kW / to und gegebenenfalls anhand des Neuwertes. In unserem SF-Top-Schutztarif werden in der Kfz-Haftpflicht- als auch Teilkaskoversicherung bei land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen Regionalklassen berücksichtigt sowie in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung der Schadenfreiheitsrabatt.
Kleinere Traktoren , die maximal 40 km/h schnell fahren, können mit einem Führerschein der Klasse L bewegt werden. Mit dem Besitz des Führerscheins der Klasse B besitzt man auch automatisch den Führerschein der Klasse L.
Werden Anhänger mitgeführt, darf die Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.
Der Führerschein der Klasse T kann ab 16 Jahren erworben werden. Größere Schlepper dürfen jedoch ab dem Alter von 16 Jahren nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h gefahren werden. Anhänger können an Traktoren ebenfalls bis 40 km/h mitgenommen werden, sofern diese eine Zulassung dafür haben.
Ab 18 Jahren können Besitzer des Führerscheins der Klasse T Schlepper bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h fahren. Das gilt auch für einen entsprechend zugelassenen Anhänger.
Die GAP-Deckung ist für Leasingfahrzeuge oder kreditfinanzierte Fahrzeuge empfehlenswert. In der Vollkaskoversicherung wird nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt. Durch die GAP-Deckung erhalten Sie in der Kaskoversicherung den vereinbarten Wiederbeschaffungswert, wenn das Fahrzeug gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. Dieser ist in der Regel niedriger ist als der an den Leasinggeber zu zahlende Restbetrag, die finanzielle Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung kann durch die GAP-Deckung geschlossen werden.
Durch den Einschluss der Vollkasko Plus haben Sie zusätzlich Versicherungsschutz für unvorhergesehene und plötzlich eintretende Brems-, Betriebs- und Bruchschäden. Hierzu zählen
- Bremsschaden: Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Bremsvorgangs
- Betriebsschaden: Schäden am Fahrzeug aufgrund eines Betriebsvorgangs
- Bruchschaden: Schäden am Fahrzeug aufgrund Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung
- Schäden durch Über- oder Unterspannung, insbesondere auch bei Aufladen des Akkus eines Elektrofahrzeugs.
- fehlerhafte Bedienung des Fahrzeugs, falsche Betankung, Versagen von Regel- und Messtechnik oder verrutschte Ladung, Schäden zwischen Zugfahrzeug und Anhänger
- Beim Überqueren der Bahnschienen übersehen Sie eine herannahende Bahn, es kommt zum Zusammenstoß. Die Bahn wird beschädigt und mehrere Insassen der Bahn werden verletzt.
- Beim Abbiegen mit Ihrem Fahrzeug beschädigen Sie eine Ampelanlage.
- Ihr abgestelltes Fahrzeug rollt den Weinberg hinunter und beschädigt ein parkendes Fahrzeug.
- Durch einen Brand im Motorraum kommt es zu Schäden an der Verkabelung.
- Ein hochgewirbelter Stein zerstört die Glasscheibe Ihres Fahrzeugs.
- Ihr Fahrzeug stürzt in den Weinbergen um, es kommt zum Totalschaden.