Land- & Forstwirtschaftliche Betriebshaftpflicht

Schutz und Sicherheit für Landwirte, Winzer, Obst- und Gemüsebauern, Forstwirte, Privatwald- und Hofladenbesitzer

Ihr Hof, ihr Grund und Boden, ihre Tiere, die Erzeugnisse und Maschinen sind Ihr Kapital und sichern die Lebensgrundlage Ihres Betriebes. Mit der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherung der GHV Versicherung sichern Sie die wichtigsten Haftungsrisiken ab, die in einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb vorhanden sind und entstehen.

Ihre Vorteile

Wir bieten Versicherungsschutz für:

  • Gewahrsamsschäden bis zu 50.000 EUR inkl. Betriebs-, Brems- und Bruchschäden
  • Maschinenleihe beim Landmaschinenhändler oder Maschinenring bis zu 3 Monaten
  • Privathaftpflichtschäden für bis zu 3 GbR-Geschäftsführern und Altenteilern

Gut zu wissen:

  • Deckungssummen bis zu 10 Mio. EUR pauschal für Personen- u. Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden
  • Erweiterte Produkthaftpflicht (bis 1,5 Mio. EUR)
  • Landwirtschaftlicher Nebenbetrieb (z.B. Holzfällen)
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h auch zu Lohnarbeiten
  • Öffentlich-rechtliche Ansprüche
  • Selbstvermarktung und Hofladen
  • Milchkasko optional versicherbar

 

Hier erfahren Sie mehr über die GHV Versicherung

Warum sollten Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung haben?

 

Die GHV Haftpflichtversicherung kann Sie vor einem existenziellen Schaden schützen.

Für einen Haftpflichtschaden haften Sie persönlich in unbegrenzter Höhe auf zum Teil unbegrenzte Zeit und mit all dem, was Sie jetzt oder zukünftig besitzen werden.

Die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es auch, Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu bewahren. Die Kosten für die Abwehr dieser unberechtigten Ansprüche werden durch uns getragen.

Welche zusätzlichen Risiken können noch abgedeckt werden?

 

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung bietet bereits eine sehr hohe Abdeckung möglicher Risiken. Wir betrachten jeden Betrieb individuell und ermitteln ihren Bedarf. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit, bestimmte Risiken zusätzlich abzusichern.

Beispielsweise für:

  • Pferdepensionsbetriebe
  • Reitlehrerhaftpflicht
  • Sonstige Tierhaltung (Lamas und Alpakas)
  • Vermietung von Immobilien und Flächen
  • Milchkasko

Wer ist mitversichert?

 

In der Betriebshaftpflicht sind alle auf dem Betrieb tätigen Personen (Inhaber, Mitarbeiter, Praktikant und Erntehelfer) mitversichert.

Die GHV Betriebshaftpflicht schließt kostenfrei auch eine Privathaftpflichtversicherung mit ein. Hier sind alle in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen mitversichert. Hierzu zählen auch die Altenteiler.

Auch Mietsachschäden in Hotel- und Ferienwohnungen sind mit versichert.

Wichtig für Ackerbau- und Energiebetriebe

  • Zusatzbausteine für den Schutz bei Bödenschäden durch umweltbelastende Stoffe
  • Bedingte Verwendung von Pflanzenschutzmittel
  • Abschwemmschäden (bedingt) von Gülle und Jauche
  • Photovoltaik-Haftpflicht (auch auf fremden Dächern)

Wichtig für tierhaltende Betriebe

  • Tierhaltung bis Mengenschwelle BImschG beitragsfrei
  • Schafhaltung und Wanderschäferei
  • Hundehaltung
  • Pensionsrinder
  • Bergungs- und Rettungskosten eigener Tiere

Speziell für Pferdebetriebe

  • Pferdezucht
  • Reitpferde inkl. Schäden an gemieteten Boxen und geliehenen oder gemieteten Pferdeanhängern
  • Pensionspferde mit Obhutsschäden am Pferd bis 50.000 €
  • Gewerbliche Schulpferde
  • Gewerbliches Kutschefahren
  • Reitlehrerhaftpflicht mit Schäden an Berittpferden

Wichtig für Betriebe mit weiteren Standbeinen

  • Hoffeste mit Hüpfburgen, Trampolin, Zelten und Ponyreiten
  • Ferien auf dem Bauernhof bis 32 Betten
  • Kinderspielplatz
  • Stellplatzvermietung incl. Bewegungsrisiko bis 20 Plätze
  • Selbstvermarktung, Hofladen und -café
  • Maislabyrinth
  • Hofkäserei/Hofbrennerei/ländliche Schankwirtschaft
  • Landwirtschaftliches Lohnunternehmen

Die Bio-Agrarversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung für Biolandwirte | Biowinzer | Biogärtner

Als Unternehmer/in in diesen Betrieben erzeugen Sie für Mensch und Natur absolut hochwertige Bionahrungsmittel. Mit einer Vorbildfunktion schützen Sie dabei die Natur und Umwelt, weil Sie Ihr Land ökologisch bewirtschaften.

Eigenschäden bei Überschreitung von Grenzwerten (Rückstandsproblematik)
In der neuen Bio-Agrarversicherung sind Eigenschäden durch Verunreinigungen oder Rückstände (einschließlich möglicher Entsorgungsten) bis zu einem bestimmten Höchstwert abgesichert. Es gibt drei Versicherungssummen zur Auswahl: 3.000,- € / 6.000,- € / 12.000,- €


Zukaufprodukte im Hofladen

Wenn Sie fremde Produkte (Zukaufprodukte) am Hof mit verkaufen, so sind auch diese in der erweiterten Produkthaftpflicht mitversichert. Die Versicherungssumme beläuft sich dabei auf 1 Mio. €.


Öko-Bonus

Weil Sie ökologisch vorbildlich arbeiten, gibt es dafür einen Öko-Bonus auf die Versicherungsprämie.


Schadensfreiheitsrabatt schon nach kurzer Zeit

Dieser Schadensfreiheitsrabatt sorgt dafür, dass Ökobetriebe bei Schadensfreiheit nach kurzer Zeit deutlich weniger Prämie zahlen müssen. Jedes Jahr sinkt die Prämie um 5% bis maximal auf 85% Prämie.

Schadenbeispiele im Winzerbetrieb

Als Winzer stellen Sie nicht nur ein Produkt mit höchsten Qualitätsansprüchen her, sondern tragen auch eine besondere Verantwortung für die Kulturlandschaft, in der Sie arbeiten. Weil Sie das volle Risiko für Schäden tragen, die durch Ihren Betrieb oder durch Fehler Ihrer Angestellten und Hilfskräfte entstehen, brauchen Sie eine breite Absicherung.

Folgenreiche Rotweinlieferung

Ein Winzer liefert an seine Kunden Rotwein aus, der noch nicht vollständig vergoren ist. Bei den Kunden gärt der Wein in den Flaschen weiter, so dass diese nach einiger Zeit schließlich explodieren.

Die Kunden verlangen deswegen Schadenersatz, weil die Küchentapete und die Kellerwände mit Rotweinflecken verschmutzt sind. Auch die Winterbekleidung, die im Keller gelagert ist, wird in Mitleidenschaft gezogen.

Wir regulieren die Kosten der Schadenbeseitigung und ersetzen die Reinigungskosten oder den Zeitwert der beschädigten Kleidung.

Arbeitsunfall mit Regressforderungen

Ein Arbeitnehmer stürzt von einer nicht verkehrssicheren, alten Leiter und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, stellt Regressforderungen an den Unternehmer. Der Aufwand für Behandlung und Rehabilitation beläuft sich auf 50.000 €.

Wir stellen die juristische Prüfung sicher und leisten für die berechtigten Forderungen.

Schadenbeispiele für Hofladenbesitzer

Als Inhaber eines Hofladens haben Sie es mit vielfältigen Versicherungs- und Haftungsfragen zu tun. Sie haften grundsätzlich nach dem Produkthaftungsgesetz – für die eigenen Erzeugnisse und eventuell für die von Ihnen zugekauften Produkte. Darüber hinaus unterliegen Sie der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Und haften für Mitarbeiter, die Sie beschäftigen.

Arbeitsunfall mit Regressforderungen

Ein Arbeitnehmer stürzt von einer nicht verkehrssicheren, alten Leiter und verletzt sich schwer. Die Berufsgenossenschaft, die für die Behandlungskosten aufkommt, stellt Regressforderungen an den Unternehmer. Der Aufwand für Behandlung und Rehabilitation beläuft sich auf 50.000 €.

Wir stellen die juristische Prüfung sicher und leisten für die berechtigten Forderungen.

Marktschirm

Vor dem Hofladen befindet sich ein Marktschirm. Der Schirm fliegt durch eine Windboe weg und beschädigt ein Besucherfahrzeug. Der Schaden beträgt 1.000 €.

Wir stellen fest, dass der Anspruch auf Schadenersatz berechtigt ist und tragen die notwendigen Reparaturkosten des Fahrzeugs.

Schadenbeispiele im landwirtschaftlichen Betrieb

Die GHV-Betriebshaftpflichtversicherung deckt einfach und bequem die typischen Haftungsrisiken ab, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb entstehen. Der Versicherungsumfang kann jederzeit Ihrem individuellen Bedarf angepasst werden. Betriebsspezifische Risiken können Sie nach Bedarf im Versicherungsschutz ein- oder ausschließen.

Zerstörte Photovoltaikanlage nach Schweißarbeiten

Das Scheunendach ist an einen Photovoltaikanlagenbetreiber vermietet. Bei Schweißarbeiten des Landwirts an der Scheune gerät diese in Brand und brennt samt Photovoltaikanlage ab. Es entstehen Schadenersatzforderungen in Höhe von 400.000 € durch den Betreiber der Photovoltaikanlage.

Es wird gerichtlich festgestellt, dass der Schaden geringer ist. Wir tragen die Kosten des Rechtsstreits und den gerichtlich festgestellten Schadensersatz.

Verunreinigte Milch

Eine Molkerei erhält mit Antibiotika verunreinigte Milch. Ein Teil der Lieferung gerät in die Weiterverarbeitung. Daraus ergibt sich ein Produktionsausfall und infolge der Vermischung ein Schaden an der Milch anderer Zulieferer.

Die Molkerei fordert Schadensersatz. Es wird festgestellt, dass der Anspruch berechtigt ist. Er wird von uns in voller Höhe übernommen.

Häufige Fragen zur landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht-Haftpflichtversicherung

  • Unverheiratete volljährige Kinder, auch außerhalb der Haushaltsgemeinschaft, während der Erstausbildung (Ausbildung und/oder Studium), des freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, Wartezeit vor Ausbildungs- oder Studienbeginns (auch bei vorübergehender beruflicher Tätigkeit).
  • Alleinstehender Familienangehöriger im Haushalt des Versicherungsnehmers.
  • Geistig behinderte Kinder im Haushalt des Versicherungsnehmers.
  • Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und dessen Kinder
  • Familienangehörige in einer Pflegeeinrichtung
  • Pflegeleistende Personen

Die Milchkasko ist eine spezielle Absicherung für alle Milchbauern.

Sie versichert u.a. die zum Verkauf vorgesehene Milch während des Transports, der Einlagerung und Lagerung. Sie leistet u.a. bei Verunreinigung der Milch durch Schad- oder Hemmstoffe, bei Abweichungen der vorgeschriebenen Temperatur oder bei Versagen der Melktechnik und Kühlung.

Entschädigt wird der Eigenschaden für die gelieferte Milch, die Entsorgungskosten und der Milchgeldabzug der gelieferten Milch durch die gültige Milchgüteverordnung.

Sie übernimmt die Entsorgungskosten nicht verkehrsfähiger Milch und leistet bei Ausfall des Milchgeldes.

Freundschaftsdienste gibt es immer und überall. Ob mit dem Hund des Nachbarn spazieren gehen, die Blumen gießen, wenn Nachbarn oder Freunde im Urlaub sind oder als Umzugshelfer. All das sind so genannte Gefälligkeiten, wenn dafür kein Geld verlangt wird.

Doch was ist, wenn bei solchen Tätigkeiten ein Missgeschick passiert? Damit die Freundschaft nicht danach endet, sind bei der GHV VERSICHERUNG die Schäden bei Freundschaftsdiensten (so genannte Gefälligkeitsschäden) abgesichert.

Der Altenteiler muss nicht auf dem Hof leben, um Versicherungsschutz zu erhalten. Er kann auch außerhalb des Hofes leben und eine abweichende Anschrift haben.

So erreichen Sie uns