Hundelebensversicherung
Unsere Hundelebensversicherung ist die besondere Absicherung für Rasse- und Jagdhunde. Denn diese haben oft einen sehr hohen finanziellen Wert. Kommt der Hund abhanden oder stirbt, ist dies ein großer Verlust. Mit der Hundelebensversicherung können Sie zumindest die finanziellen Folgen absichern.
Die Hundelebensversicherung ersetzt den Wert des Hundes bei:
- Tod oder Nottötung infolge von Unfällen, Krankheiten, Seuchen.
- Entwenden oder Abhandenkommen, sofern sich der Hund bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits drei Monate im Besitz des Versicherungsnehmers befindet.
Welche Hunde können versichert werden?
In die Einzeltierversicherung können gesunde Rassehunde (außer Kampfhunden) im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz reicht dann bis zur Vollendung des 8. Lebensjahrs. Mischlinge können auf Anfrage versichert werden.
Wie viel bekomme ich erstattet?
Wir erstatten 100% der vereinbarten Versicherungssumme.
Welche Voraussetzungen müssen für den Abschluss einer Hundelebensversicherung erfüllt werden?
Für den möglichen Abschluss der Versicherung benötigen wir eine tierärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres.
Häufige Fragen zur Hundelebensversicherung
Sie haben einen teuren Jagd- oder Rassehund und überlegen, ob Sie sich nach dem Tod oder Verlust ihres Hundes einen neuen Hund anschaffen? Falls ja, sollten Sie eine Hundelebensversicherung abschließen.
Versicherungssumme | % |
bis 2.000 € | 8 |
bis 7.500 € | 10 |
bis 10.000 € | 12 |
bis 20.000 € | 14 |
Unsere Abteilung Tierversicherung ist für Sie da.
Dr. Gerold Kutscher / Hans-Ulrich Potthoff
Telefon: 0641 96619910
tierversicherung@ghv-versicherung.de
Sie möchten eine persönliche Beratung vor Ort?
Unsere Außendienstkollegen unterstützen Sie bei allen Fragen.