Versicherungen für Ihren Schweinemastbestand
Unsere Schweinelebensversicherungen dienen der Absicherung ihres Mastschweinebestandes oder auch einzelner Tiere. Daneben bieten wir spezielle Versicherungskonzepte für Zuchtsauen und Zuchteber und Versicherungsschutz bei Hausschlachtungen.
LEISTUNGEN FÜR SCHWEINEHALTER
In der Mastschweineversicherung können Sie Ferkel oder Schweine bezüglich
- Tod oder Nottötung während der Mast infolge von Unfall oder Krankheit
- Transportschäden
- amtlich beanstandete Schlachtkörpermängel bei gewerblicher Schlachtung
versichern. Die Versicherungssumme, und damit auch die fällige Entschädigungsleistung, errechnet sich aus dem Wert des Tieres zum Schadenszeitpunkt (Gewicht x Marktpreis).
Bei Tod oder Nottötung während der Mast infolge von Unfall oder Krankheit erstatten wir Ihnen 80 % der Versicherungssumme. Für Schäden, die während des Transports zur Schlachtstätte entstehen oder durch die amtliche Fleischbeschau festgestellt werden, erhalten Sie 100 % der Versicherungssumme.
Wir bieten Ihnen zwei Verfahren zur Versicherung Ihres Mastschweinebestands:

Mastschweine-Stückversicherung (Einmalbeitrag)
Die Mastschweine-Stückversicherung eignet sich für kleine Mastschweinebestände. Die Versicherung der gemeldeten Tiere gilt inklusive dem Zeitraum der Schlachtung, längstens jedoch für ein Jahr.

Mastschweine-Bestandsversicherung
Bei der Mastschweine-Bestandsversicherung (für größere Tierbestände) meldet der Tierhalter am Ersten eines jeden Monats die Gesamtzahl aller aktuell gehaltenen Mastschweine und erhält darauf basierend seine monatlichen Beitragsrechnungen. Zwischenzeitliche Bestandsveränderungen bleiben dabei unberücksichtigt.
Zusätzlich kann bei der Mastschweine-Versicherung gegen Beitragszuschlag mitversichert werden:
- die gewerbliche Schlachtung
- die eigene Schlachtung (Hausschlachtung)
Bei eigener Schlachtung von vorher als gesund angesehenen Tieren werden 100 % des entstandenen Schadens, jedoch maximal die Versicherungssumme, ersetzt, wenn der komplette Schlachtkörper oder Teile davon verworfen werden.

Bestandsversicherung für Zuchtsauen
In der Bestandsversicherung für Sauen können Sie Ihren Zuchtsauenbestand gegen die Risiken Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit versichern. Die Versicherungssumme pro Tier wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Diese Versicherung kommt nicht für Transport- oder Schlachtschäden auf. Entschädigt werden 80 % der Versicherungssumme abzüglich eines eventuellen Verwertungserlöses.

Einzeltierversicherung für Zuchteber
Zuchteber können Sie bei uns gegen die Risiken Tod oder Nottötung infolge von Unfall oder Krankheit sowie dauernde Zuchtuntauglichkeit versichern. Die Versicherungssumme wird bei Antragstellung vereinbart. Im Entschädigungsfall werden bei Tod oder Nottötung 80 % der Versicherungssumme und bei dauernder Zuchtuntauglichkeit 70 % der Versicherungssumme des Tieres ersetzt. Ein eventueller Restwert des Tieres (Schlachterlös) wird auf die Entschädigung angerechnet.
WEITERGEHENDE WAHLMÖGLICHKEITEN
Hausschlachtversicherung
Die Versicherung erstreckt sich auf den Schaden, der dadurch entsteht, dass versicherungsfähige Schlachttiere nach ordnungsgemäßer Schlachtung durch amtliche Beanstandung anlässlich der Fleischbeschau ganz oder teilweise zum Genuss für Menschen untauglich, bedingt tauglich oder minderwertig erklärt werden.
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Unsere Abteilung Tierversicherung ist für Sie da.
Dr. Gerold Kutscher / Hans-Ulrich Potthoff
Telefon: 0641 96619910
tierversicherung@ghv-versicherung.de
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Schadenbeispiel
Ein bei uns versichertes Mastschwein verendet an Herzversagen. Wir erstatten Ihnen 80 % des theoretischen Verkaufserlöses (Gewicht des Tieres x aktuelle Marktnotierung).
Ihr Zuchteber zieht sich eine Beinverletzung zu. Die Verletzung ist zwar nicht lebensgefährlich, behindert das Tier aber erheblich beim Decken. Ihr Hoftierarzt hält eine Wiederherstellung des Ebers für aussichtslos und bescheinigt, dass das Tier dauerhaft zuchtuntauglich ist. Er verzichtet auf eine medikamentöse Behandlung und empfiehlt die umgehende Schlachtung. Wir erstatten Ihnen bedingungsgemäß 70 % der Versicherungssumme abzüglich des Schlachterlöses.