Kfz-Versicherung bei der GHV

Die Kfz-Versicherung sichert Ihre Traktoren, Maschinen und Anhänger gegen die täglichen Risiken. Schon mit der Kfz-Haftpflicht- und der Kaskoversicherung erhalten Sie eine umfangreiche Grunddeckung.

Landwirtschaftliche Fahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Anhänger

Oldtimer und dazu gehörige Anhänger

PKW und LKW bis 3,5t (Lieferwagen) und dazugehörige Anhänger

Sonstige Fahrzeuge (Motorräder, Trikes und Wohnmobile)

Unimog

Unimog, Multicar und Quad

Flottentarif der GHV Versicherung

Flottentarif

Fahrsicherheitstraining Landwirtschaft

Fahrsicherheitstraining

Bei Fahrten mit landwirtschaftlichen Gespannen und Zugfahrzeugen kommt es immer wieder zu schweren Unfällen im Straßenverkehr!

Gefahren richtig einschätzen und Grenzsituationen sicher bewältigen, das sind die Ziele des Fahrsicherheitstrainings Landwirtschaft.  Versicherte der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) können für die Teilnahme am Fahrsicherheitstraining einen Zuschuss beantragen.

20% Nachlass

Wir belohnen die Teilnahme mit einem Nachlass in der Kfz-Haftpflichtversicherung: bis zu 3 bei uns versicherte landwirtschaftliche Zugmaschinen erhalten für die Dauer von 5 Jahren einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent auf den Versicherungsbeitrag.

Häufige Fragen zur landwirtschaftlichen Kfz-Versicherung

Wenn Sie einen Schutzbrief besitzen erreichen Sie den Schadenservice unter:

Service-Telefon ERGO: 089 62758375

E-Mail: schutzbrief@ergo.de

Kleinere Traktoren , die maximal 40 km/h schnell fahren, können mit einem Führerschein der Klasse L bewegt werden. Mit dem Besitz des Führerscheins der Klasse B besitzt man auch automatisch den Führerschein der Klasse L.

Werden Anhänger mitgeführt, darf die Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.

 

Der Führerschein der Klasse T kann ab 16 Jahren erworben werden. Größere Schlepper dürfen jedoch ab dem Alter von 16 Jahren nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h gefahren werden. Anhänger können an Traktoren ebenfalls bis 40 km/h mitgenommen werden, sofern diese eine Zulassung dafür haben.

 

Ab 18 Jahren können Besitzer des Führerscheins der Klasse T Schlepper bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h fahren. Das gilt auch für einen entsprechend zugelassenen Anhänger.

So erreichen Sie uns