Pferdebetrieb

Typische Haftungsrisiken die in Pferdebetrieben oder Reitbetrieben entstehen, können Sie mit unserer Betriebshaftpflichtversicherung abdecken. Angepasst an Ihren Bedarf wählen Sie aus 3 Tarifvarianten den für Sie passenden Versicherungsschutz aus Basis, Komfort oder Premium.

Ihre Vorteile

Highlights im Premiumschutz

  • Betriebsgebäude, bewirtschaftete Flächen und Immobilien
  • Reithalle, Reitplatz
  • Hundehaltung
  • Pensionspferdehaltung bis 2 Tiere
  • Pferdezucht bis 5 Tiere
  • Reitpferde bis 2 Tiere inkl. Schäden an gemieteten Boxen und geliehenen oder gemieteten Pferdeanhängern
  • Eigene Pferde ohne Reiten und Fahren bis 5 Tiere
  • Private Kutschfahrten
  • Privathaftpflicht einschließlich Altenteiler
  • Photovoltaikanlage
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • Umwelthaftpflicht-Basisversicherung/Umweltschadensversicherung

 

Gut zu wissen

  • Versicherungssumme 10 Mio. EUR pauschal für Personen- u. Sachschäden und 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden
  • Sie haben mehr Tiere als mitversichert? Auch hier können wir Ihnen passenden Schutz bieten.

Die gesamte Leistungsübersicht finden Sie in unserem Downloadbereich.

Pferdebetrieb Fließtext

Welche zusätzlichen Risiken können noch abgedeckt werden?

Unsere Betriebshaftpflichtversicherung Premium bietet bereits eine sehr hohe Abdeckung möglicher Risiken. Wir betrachten jeden Betrieb individuell und ermitteln Ihren Bedarf. Aus diesem Grund bieten wir die Möglichkeit, bestimmte Risiken zusätzlich abzusichern. Beispielsweise:

  • Reitpferde gewerblich
  • Schäden an Pensionspferden
  • Reit-/Fahrlehrer mit oder ohne Schaden am Berittpferd
  • gewerbliche Kutsch-/Planwagenfahrten
  • Reiterstube
  • Vereinshaftpflicht
  • und vieles mehr

Schutz durch die Haftpflichtversicherung

Was könnte passieren?

Schadenbeispiele

Pensionspferde

Mehrere Pensionspferde brechen aus einer ungenügend gesicherten Weide aus und verursachen einen Verkehrsunfall. Es gibt mehrere verletzte Personen und Pferde sowie beschädigte Fahrzeuge. Die Schadensersatzansprüche sind erheblich und müssen gerichtlich geklärt werden.

Wir tragen die Kosten des Rechtsstreites und übernehmen den Schadensersatz gemäß Urteil.

Reitunfall in der Reiterhalle

Ein Pferd stürzt wegen eines mangelhaften Reithallenbodens. Der Reiter und das Pferd verletzen sich schwer.
Insgesamt werden 30.000 € Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert.

Wir stellen den Versicherungsnehmer von den berechtigten Schadensersatzansprüchen frei und wehren die unbegründeten Ansprüche ab.

Häufige Fragen zur Betriebshaftpflicht für Pferde- und Reitbetriebe

Für einen Haftpflichtschaden haften Sie persönlich in unbegrenzter Höhe auf zum Teil unbegrenzte Zeit und mit all dem, was Sie jetzt oder zukünftig besitzen werden. Die GHV Haftpflichtversicherung kann Sie vor einem existenziellen Schaden schützen. Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es auch, Sie vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen zu bewahren. Die Kosten für die Abwehr dieser unberechtigten Ansprüche werden durch uns getragen.

Der Altenteiler muss nicht auf dem Hof leben, um Versicherungsschutz zu erhalten. Er kann auch außerhalb des Hofes leben und eine abweichende Anschrift haben.

So erreichen Sie uns