Pferdelebensversicherung

ab xx €/mtl.

Tod oder Nottötung

infolge Unfall oder Krankheit

Tod oder Nottötung (ToN) infolge von Unfall oder Krankheit

+

Dauernde Unbrauchbarkeit

Tod oder Nottötung +

Dauernde Unbrauchbarkeit
durch Unfall

Ausgeschlossen gelten Sehnenschäden und Ataxie

Zusatzbaustein Zuchtuntauglichkeit

Leibesfrucht- und Fohlenversicherung

Reitlehrerhaftpflichtversicherung

  • Reiten mit jeglicher Zäumung und Sattel
  • Flurschäden (Schäden an Weiden, Wiesen, Feldern usw.)
  • Teilnahme an Turnieren, Rennen, Wander- und Distanzritten
  • Bodenarbeit
  • Reitbeteiligung und Fremdreiter sind mitversichert

Reitlehrerhaftpflicht mit Schäden am Berittpferd

  • Reiten mit jeglicher Zäumung und Sattel
  • Flurschäden (Schäden an Weiden, Wiesen, Feldern usw.)
  • Teilnahme an Turnieren, Rennen, Wander- und Distanzritten
  • Bodenarbeit
  • Reitbeteiligung und Fremdreiter sind mitversichert

Wer braucht eigentlich eine Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung?

 

Bereiter

Trainer

Kutschfahrlehrer

Trainer mit und ohne Lizenz

Versicherte Aktivitäten

Damit der Spaß mit Ihrem Pferd nicht zu kurz kommt, ist die private Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen und entsprechende Vorbereitungen dazu mitversichert:

  • Schauvorführungen
  • Pferderennen
  • Turniere
  • Nichtgewerbliche Nutzung als Therapiepferd
  • Unentgeltliche Tätigkeit als Reitlehrer (im Komfort- und Premiumtarif)
  • Trainings

Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pferdehaftpflicht-Versicherung

BasisKomfortPremium
Personen-, Sach- und Vermögensschäden6 Mio. €12 Mio. €24 Mio. €
Reiten oder Führen mit und ohne Sattel oder gebissloser sowie ungewöhnlicher ZäumungJaJaJa
Teilnahme an Turnieren , Schauvorführungen, Pferderennen, sowie den Vorbereitungen hierzu ( Training)JaJaJa
Nichtberufliche / nichtgewerbliche Nutzung als TherapiepferdJaJaJa
Unentgeltliche Tätigkeit als ReitlehrerNeinJaJa
Tätigkeit des Versicherungsnehmers als Reitlehrer bis zu einem Jahreseinkommen vonNeinNeinBis 6.000 €
Deckschäden bei gewolltem und ungewolltem DeckaktJaJaJa
Schäden an gemieteten Fuhrwerken (Bspw. Tiertransportanhänger)NeinNein15.000 € (SB von 10%, mind. 100 €)
KutschfahrtrisikoNeinJaJa
Cash. Financial Advisors Award

Auszeichnung für unseren Rundum-Sorglos-Schutz für Tier und Halter

Unsere Tierversicherung ist ausgezeichnet für ihre einfachen digitalen Abläufe, Transparenz und Flexibilität.

Gute Gründe für eine Versicherung bei der GHV

Innovationen garantiert

Wir prüfen und passen Ihre Versicherungsbedingungen immer wieder den aktuellen Gegebenheiten an. Somit profitieren Sie von allen zukünftigen Produktverbesserungen. Um die Aktualisierung Ihrer Vertragsunterlagen müssen Sie sich nur noch kümmern, wenn sich bei Ihnen etwas ändern.

Flexibel bleiben

Ihren Versicherungsschutz können Sie bei der GHV jederzeit ändern und nach dem Ablauf  des ersten Versicherungsjahres täglich kündigen.

Verträge online verwalten

In Ihrem Kundenkonto „Meine GHV“ haben Sie nicht nur den Überblick über alle Ihre Verträge. Sie können auch jederzeit und überall Ihre Verträge ändern und Ihre Stammdaten aktualisieren.

Hier geht’s zum Angebot

Gut zu wissen – Die Pferdehalterhaftpflicht der GHV

Mit unserer Haftpflichtversicherung sorgen wir dafür, dass Sie gegen die finanziellen Folgen, die ihr Pferd verursacht, geschützt sind.

Das sind Schäden an Personen oder Sachen, die auf Ihr Pferd zurückzuführen sind und für die Sie als Pferdehalter oder die von Ihnen als privater Hüter bestimmte Person einstehen müssen.

Bei der Pferdehalter-Haftpflichtversicherung können Sie zwischen den Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 6 Mio., 12 Mio. und 24 Mio. € wählen. Mietsachschäden sind je nach gewähltem Tarif bis zu 10 Mio. € mitversichert.

Fohlen von Pferden, Kleinpferden, Ponys, Maultieren, Mulis und Eseln sind bis zum Alter von 12 Monaten beitragsfrei mitversichert (solange sie im Besitz des Versicherungsnehmers sind).

Im Premiumtarif sogar bis zum 15. Lebensmonat.

Auch wenn sie noch ein Pferd dazu kaufen sollten, ist dieses bis zur nächsten Beitragsrechnung mitversichert.

Wir übernehmen die Kosten für Schäden, die Ihrem Pferd durch eine dritte Person zugefügt wurden, wenn diese weder eine eigene Haftpflichtversicherung besitzt noch genügend Geld hat, um Ihnen den Schaden zu bezahlen. Bei uns ist die Forderungsausfalldeckung auch schon im Basistarif mit beinhaltet.

Privat genutzte Pferde, Kleinpferde, Ponys, Maultiere, Mulis und Esel.

Ihre Reitbeteiligung oder auch Reitbeteiligungen müssen bei uns nicht namentlich im Versicherungsvertrag angegeben werden. Sie sind automatisch immer mitversichert.

In der Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung der GHV sind automatisch alle ihre Reitbeteiligungen mitversichert.

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So erreichen Sie uns