Pferdelebensversicherung
Unsere Lebens- und Diebstahlversicherung für Fohlen, Reitpferde, Fahrpferde, Freizeitpferde, Turnierpferde und Zuchtpferde mit einer umfassenden Grunddeckung. Je nach Verwendungszweck des Pferdes können Sie zusätzliche Risiken versichern.
Ihre Vorteile
versichert sind:
- Tod oder Nottötung infolge von:
– Krankheit, Unfall, Transport, Wolfsriss, Brand, Blitzschlag oder Explosion
– Trächtigkeit und Geburt (Stute)
– Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr - Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht
Bei der kostengünstigeren Unfalldeckung bezieht sich der Versicherungsschutz nur auf
- Tod oder Nottötung infolge von Unfall, Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht
Auch gegen die dauernde Unbrauchbarkeit Ihres Tieres zum Reiten bieten wir Versicherungsschutz. Besondere Risiken wie Vielseitigkeitsprüfungen, Distanzritte oder Fahrprüfungen lassen sich gegen Beitragszuschlag einschließen. Versicherbar sind Pferde ab dem vollendeten 7. Lebenstag. Das Höchstaufnahmealter beträgt 15 Jahre (bei Einschluss der dauernden Unbrauchbarkeit 10 Jahre) . Beim Verkauf des bereits versicherten Pferdes kann die Versicherung vom Käufer weitergeführt werden. Die Versicherung endet regelmäßig mit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Ergänzende Leistungen:
- Leibesfrucht- und Fohlenlebensversicherung
- dauernde Zuchtuntauglichkeit (Krankheit oder Unfall)