Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung

 Die Berufshaftpflichtversicherung für Reitlehrer, Fahrlehrer und Bereiter

Reitlehrer zählt für viele zu den schönsten Pferdeberufen und bedeutet gleichzeitig auch eine ganze Menge Verantwortung.

 

Die Reitschüler unterstehen während einer Reitstunde immer der Aufsichtspflicht des Reitlehrers. Kommt der Reitschüler zu Schaden, läuft man schnell Gefahr dafür haftbar gemacht zu werden.

Deshalb bieten wir für Reitlehrer, Fahrlehrer und Bereiter eine umfassende Haftpflichtversicherung. Auch das Risiko der Schadens am Berittpferd lässt sich zusätzlich versichern.

Wer als Reitlehrer auch noch eigene Schulpferde hat, kann diese ebenfalls versichern.

Berufshaftpflicht für Reitlehrer

Berufshaftpflicht für Reitlehrer, Fahrlehrer und Bereiter

Berufshaftpflicht für Reitlehrer

Berufshaftpflicht für Bereiter

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Schäden am Berittpferd

Berufshaftpflicht für Reitlehrer

Haftpflichtversicherung für Schulpferde

Berufshaftpflichtversicherung für Reitlehrer

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als angestellte/r Reitlehrer/in, freiberufliche/r Reitlehrer/in, Kutschfahrlehrer/in oder Bereiter/in auch ohne Prüfung.

Mitversichert sind:

  • die Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis
  • die Aufsichtsführung über Reitschüler
  • die Leitung und/oder Beaufsichtigung:
    • von Ausritten im Rahmen des Reitunterrichts
    • von Ausfahrten im Rahmen des Kutschfahrunterrichts
    • von Reit- und Fahrprüfungen
  • die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und die aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen
  • die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken
  • das Einreiten/die Ausbildung fremder Pferde (Schäden am auszubildenden Pferd (Berittpferd) müssen gesondert versichert werden)

Berufshaftpflichtversicherung für Bereiter

inkl. Schaden am Berittpferd

Versicherungssumme für Bereiter

10 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und 500.000 € für Vermögensschäden

 

Variante A

  • Schaden am Berittpferd
  • Versicherungssumme 12.000 € für den Schaden am Berittpferd (2fache Jahresmaximierung)
  • Selbstbeteiligung 10 % mindestens 100 €

 

Variante B

  • Schaden am Berittpferd
  • Versicherungssumme 25.000 € für den Schaden am Berittpferd (2fache Jahresmaximierung)
  • Selbstbeteiligung 10 % mindestens 250 €
Reiterin mit Pferd im Gelände

Schulpferdehaftpflicht

Wer sich als Reitlehrer selbstständig macht, der bietet vielleicht auch einmal Unterricht auf seinem eigenen Pferd an oder möchte seinen Schülern die Möglichkeit geben, auf Schulpferden zu reiten.

Möchten Sie Ihr Pferd als Schulpferd einsetzen, muss dieses als Schulpferd auch für diesen Zweck gesondert versichert werden.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie ihr Pferd privat reiten, haben Sie über die Schulpferdehaftpflicht Versicherungsschutz.

 

Reiterin reitet ihr Pferd in der Reithalle

Wozu benötigt man eine Reitlehrerhaftpflicht?

Für Unfälle von Reitschülern,

wenn zum Beispiel:

  • eine falsche Anweisung im Rahmen des Unterrichts an den Reitschüler erfolgte
  • ein ungeeignetes Reitpferd dem Reitschüler zugewiesen wird
  • die Reitübung dem Ausbildungsstand des Reitschülers nicht entspricht

Wer braucht eigentlich eine Reitlehrerhaftpflicht-Versicherung?

 

  • Bereiter
  • Trainer
  • Kutschfahrlehrer
  • Reitlehrer mit und ohne Lizenz

Wozu brauche ich eine Berufshaftpflicht für Bereiter?

 

Wenn während des Beritts einem Drittem (Sei es Tier, Mensch oder Sache) ein Schaden entsteht. Das kann auch der Fall, wenn das Pferd beispielsweise longiert wird oder Bodenarbeit gemacht wird.

Achtung! Steht das zu bereitende Pferd bei Ihnen in Pension, muss eine separate Tierhüterhaftpflicht für Pensionspferde abgeschlossen werden.

Gut zu wissen – Die Haftpflichtversicherung für Reitlehrer/innen, Bereiter/innen und Schulpferde

Versicherungssumme:              5 Mio.

Beitrag brutto:                         105,16 €

 

Versicherungssumme:             10 Mio.

Beitrag brutto:                         110,42 €

 

Versicherungssumme:             20 Mio.

Beitrag brutto:                         115,68 €

Der Schaden, den ein Berittpferd einem Dritten (sei es Tier oder Mensch) während des Beritts zufügt, ist in der Berufspferdehaftpflicht mit Schaden am Berittpferd mitversichert.

In der Schulpferdehaftpflicht ist die private Tierhalterhaftpflicht beinhaltet. Sie haben deshalb, auch wenn Sie ihr Pferd privat reiten, Versicherungsschutz.

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