Skifahrer auf italienischen Pisten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen Wer auf italienischen Pisten Ski oder Snowboard fahren möchte, muss eine private Haftpflichtversicherung haben. Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Italien Versicherungspflicht. Betreiber von Skipisten müssen Skifahrern die Möglichkeit bieten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Skifahrer können den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung vermeiden, indem sie einen Versicherungsnachweis ihres Privathaftpflichtversicherers vorlegen. Wer ohne Haftpflichtversicherung auf italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 150 €. Seit Anfang des Jahres gibt es auch im Alpenland eine erweiterte
Die Räum- und Streupflicht des Grundstückseigentümers Die Räum- und Streupflicht dient der Vermeidung von Unfällen, indem Wege von Schnee und Eis freigehalten werden. Der Grundstückseigentümer haftet dabei nach § 823 BGB. Er wird schadenersatzpflichtig, wenn er eine andere Person schuldhaft schädigt. Bei einem Unfall ist daher zu prüfen, inwieweit sich der Grundstückseigentümer und der Geschädigte schuldhaft verhalten haben. Dies kann durchaus unterschiedlich bewertet werden. So urteilte das OLG München, dass ein Kunde in der kalten Jahreszeit mit Eisresten auf einem Kundenparkplatz rechnen