Skifahren in Italien

Skifahrer auf italienischen Pisten müssen eine gültige Haftpflichtversicherung nachweisen

 

Wer auf italienischen Pisten Ski oder Snowboard fahren möchte, muss eine private Haftpflichtversicherung haben. Seit dem 1. Januar 2022 besteht in Italien Versicherungspflicht.

Betreiber von Skipisten müssen Skifahrern die Möglichkeit bieten, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Skifahrer können den Abschluss einer zusätzlichen Versicherung vermeiden, indem sie einen Versicherungsnachweis ihres Privathaftpflichtversicherers vorlegen.

 

Wer ohne Haftpflichtversicherung auf italienischen Pisten unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 150 €. Seit Anfang des Jahres gibt es auch im Alpenland eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige und hohe Strafen für betrunkenes Skifahren.

 

Gerne stellen wir Ihnen einen solchen Nachweis aus. Dieser sollte rechtzeitig vor Urlaubsantritt bei der GHV Versicherung angefordert werden.

 

Wer anderen einen Schaden zufügt muss laut Gesetz dafür einstehen – im Extremfall mit seinem gesamten Vermögen. Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadensersatzansprüchen.

Sie kompensiert nicht nur den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Haftpflichtversicherung, ob und inwieweit überhaupt eine Schadensersatzpflicht besteht. Ist der Anspruch berechtigt, übernimmt die private Haftpflichtversicherung

 

  • die Kosten für die Wiederherstellung oder den Zeitwert der beschädigten Gegenstände
  • bei verletzten Personen z. B. Verdienstausfall und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente.

 

Zudem wehrt die Haftpflichtversicherung unbegründete Anspruchsteller ab („passiver Rechtsschutz“). Kommt es in einem solchen Fall zu einem Rechtsstreit mit dem Schadensersatzkläger, führt der Haftpflichtversicherer das Verfahren und trägt die Kosten.