Mitmachen und gewinnen: Der landwirtschaftliche Tüftlerwettbewerb 2026
Haben Sie eine clevere Erfindung für Hof, Feld, Stall, Wald oder Werkstatt entwickelt? Dann bewerben Sie sich für den landwirtschaftlichen Tüftlerwettbewerb 2026 und werden Sie Tüftlerin oder Tüftler des Jahres!
Auch 2026 suchen wir gemeinsam mit dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt wieder die besten selbst entwickelten Ideen aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Gesucht werden praxisbewährte, selbst gebaute Vorrichtungen, Maschinen oder Geräte, die im Arbeitsalltag überzeugen und echten Mehrwert schaffen.
Gesucht sind Lösungen, die:
- die Arbeit erleichtern,
- bestehende Maschinen verbessern,
- den Tier-, Umwelt- oder Arbeitsschutz erhöhen oder
- den Energieverbrauch senken.
Teilnahmebedingungen
Die eingereichten Erfindungen müssen selbst entwickelt und gebaut sein, sich bereits in der Praxis bewährt haben, den Anforderungen der Berufsgenossenschaft an Arbeits- und Funktionssicherheit entsprechen und in vergleichbarer Form noch nicht kommerziell erhältlich sein.
Mit Ihrer Teilnahme erhalten Sie die Chance, Ihre Idee einem breiten Fachpublikum vorzustellen und bekannt zu machen.
Preise und Bewertung
Eine unabhängige Fachjury aus Expertinnen und Experten bewertet alle Einsendungen und ermittelt die Gewinnerinnen und Gewinner. Die besten drei Ideen werden mit Preisgeldern in Höhe von 1.500 Euro, 1.000 Euro und 500 Euro ausgezeichnet.
Die feierliche Preisverleihung findet im Herbst 2026 statt.
So nehmen Sie teil
Reichen Sie eine möglichst genaue Beschreibung Ihrer Erfindung mit Fotos und Zeichnungen ein. Erklären Sie in Ihrer Bewerbung den Nutzen und Vorteil Ihrer Erfindung und senden Sie Ihre Unterlagen zusammen mit Ihren Kontaktdaten (Name, Vorname, Alter, Anschrift, Telefon) per E-Mail an: tueftler@lv-hessen.de
oder per Post an:
Landwirtschaftsverlag Hessen GmbH
Stichwort „Tüftlerwettbewerb“
Postfach 1329
61364 Friedrichsdorf
Einsendeschluss ist der 30. Juni 2026
Machen Sie mit – wir freuen uns auf Ihre Ideen!
Ihre GHV VERSICHERUNG
Wichtige Hinweise
Die Entscheidung der Jury ist verbindlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Einsendung erwirbt die Landwirtschaftsverlag Hessen GmbH das exklusive Veröffentlichungsrecht der Erfindungen. Wir weisen darauf hin, dass die Klärung patentrechtlicher Fragen und die Bewirkung eines etwaigen patentrechtlichen Schutzes allein den Teilnehmern obliegen.
