Fahrradunfälle: Welcher Versicherungsschutz ist ratsam?
Ob als tägliches Transportfahrzeug, als Hobby oder umweltfreundliches Fortbewegungsmittel – das Fahrrad ist von unseren Straßen nicht wegzudenken. Doch mit der zunehmenden Anzahl von Fahrrädern und Pedelecs im Straßenverkehr steigt auch das Unfallrisiko. Daraus stellt sich die Frage: Wer haftet bei Fahrradunfällen?
Fahrradunfall und Versicherung
Es gibt diverse Ursachen für Fahrradunfälle: Teils sind sie von den Fahrenden selbst verschuldet, teils werden sie von Pkws oder von anderen Verkehrsteilnehmern verursacht.
Oft stellt sich nach einem Unfall, in den ein Fahrrad involviert war, die Frage, wer für die Schäden aufkommt. Wie auch bei anderen Verkehrsunfällen haftet grundsätzlich die Unfall verursachende Person, also derjenige, der Schuld an dem Unfall hat. Kommt es zu einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrradfahrer und einem anderen Verkehrsteilnehmer – etwa einem Autofahrer –, spielt das Verhalten beider Parteien eine Rolle. Dabei haftet der Autofahrer, insbesondere dann, wenn er sich grob fahrlässig oder vorsätzlich verhalten hat. Gleichzeitig unterliegt der Autofahrende der so genannten Gefährdungshaftung (§ 7 StVG (Straßenverkehrsgesetz)). Das bedeutet, dass er allein durch den Betrieb seines Fahrzeugs eine potenzielle Gefahr für andere darstellt. Der Tatbestand der Gefährdungshaftung bedeutet jedoch keine uneingeschränkte Haftung für die Autofahrer. Vielmehr muss darauf geschaut werden, welche der beiden Parteien Schuld an dem Unfall trägt.
Verantwortung der Fahrradfahrer*innen
Fahrradfahrer tragen eine hohe Verantwortung im Straßenverkehr. Wenn ein Unfall aufgrund eines Fehlverhaltens des Fahrradfahrers entsteht, haftet dieser grundsätzlich selbst. Beispielsweise, wenn die Verkehrsregeln missachtet wurden oder der Fahrradfahrer – etwa durch sein Handy – abgelenkt war.
In solchen Fällen greift die verschuldensabhängige Haftung nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Das bedeutet: Wer schuldhaft eine andere Person schädigt, muss den entstandenen Schaden ersetzen.
Ein weiterer Punkt ist das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss. Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr unterwegs ist, begeht eine Straftat und riskiert neben einem Bußgeld auch den Führerschein. Zudem kann der Radfahrer in einem solchen Fall bei einem Unfall voll haften, selbst wenn der andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls eine Teilschuld trägt.
Besondere Fälle: Pedelec und E-Bike
Bei Fahrrädern mit elektrischer Unterstützung, umgangssprachlich E-Bikes genannt, muss genauer hingeschaut werden.
Der Begriff „E-Bike“ beschreibt ein einspuriges Fahrzeug, welches mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Ob E-Bike oder Pedelec hängt davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeit erreicht werden kann. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder nur durch Muskelkraft noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten. Während Pedelecs als normale Fahrräder eingestuft werden und somit die gleichen Haftungsregeln greifen, wird für E-Bikes mit einer höheren Motorleistung in der Regel eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt, da sie rechtlich wie Kleinkrafträder behandelt werden.
Versicherungsschutz – Privathaftplicht oder Spezialversicherung?
Zurück zu den Fahrradunfällen. Es stellt sich nun also die Frage, wie Fahrradfahrer sich vor finanziellen Risiken aus einem Unfall schützen können. Wer sein Fahrrad gerne Kasko versichern möchte, sollte über eine spezielle Fahrradversicherung nachdenken. Dies kann insbesondere bei teuren Rädern, Lastenrädern oder E-Bikes sinnvoll sein.
Vor allem jetzt im Herbst und Winter können feuchte und verschmutzte Fahrbahnen, zum Beispiel durch Bauernglatteis, zu Unfällen führen. Um sich vor den finanziellen Folgen nach einem Unfall zu schützen, ist es ratsam, auf jeden Fall eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. In der Regel deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden ab, die die versicherte Person Dritten zufügt. Dazu gehören auch Schäden, die durch Fahrradunfälle entstehen. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen. Um sich selbst gegen körperliche Unfallfolgen abzusichern, sollte auf jeden Fall eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Egal ob nun eine Privathaftpflicht, Unfallversicherung oder Spezialversicherung für Ihr Fahrrad. Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gerne auf unsere Mitarbeitenden und Vermittler zu.