Das GHV-Notfallhandbuch – Vollmachten, die im Ernstfall entscheiden
Wer darf unterschreiben, wenn Sie es nicht mehr können?
In einem landwirtschaftlichen Familienbetrieb sind Aufgaben oft klar verteilt. Einer kümmert sich stärker um Maschinen, Tiere oder Außenwirtschaft, während der andere das Büro und die Buchhaltung organisiert sowie die Hauptaufgaben für die Familie übernimmt. Viele Abläufe sind eingespielt, Entscheidungen werden schnell getroffen und so funktioniert dieses System im Alltag meistens zuverlässig.
Doch stellen wir uns einmal vor: Es ist morgens, mitten in der Erntezeit. Der Lohnunternehmer mit dem Mähdrescher steht in den Startlöchern, viele helfende Hände sind organisiert. Gleichzeitig herrscht durch einen angesagten Wetterumschwung Zeitdruck. Und dann geschieht ein Unfall. Der Betriebsleiter fällt auf unbestimmte Zeit aus. Plötzlich kommen Fragen auf, die vorher noch nicht zu Ende gedacht wurden, und es zeigt sich, wie viele Abläufe tatsächlich nur auf einer Person aufgebaut sind. Ein Unfall, eine schwere Erkrankung oder ein längerer Krankenhausaufenthalt sind ein großer emotionaler Schock, manchmal stellen sie aber auch die Handlungsfähigkeit eines gesamten Betriebes infrage. Denn viele Ehepartner arbeiten seit Jahren selbstverständlich im Betrieb zusammen, sind rechtlich aber nur eingeschränkt handlungsfähig.
Ehe ist keine Vollmacht
Verheiratet zu sein bedeutet nicht automatisch, füreinander rechtlich handeln zu dürfen. Zwar gibt es seit dem 1. Januar 2023 das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB), doch dieses Gesetz gilt ausschließlich für Gesundheitsfragen und ist zeitlich auf sechs Monate begrenzt.
Das bedeutet für Sie und Ihren Betrieb: Ohne entsprechende Vollmachten kann es dazu kommen, dass Bankgeschäfte blockiert werden, Rechnungen nicht mehr bezahlt werden können, Verträge nicht unterschrieben werden dürfen und Behörden keine Auskünfte erteilen. Wichtige betriebliche Entscheidungen und Abläufe verzögern sich dadurch unnötig.
Warum Vollmachten Sicherheit schaffen
Damit Ihr Betrieb im Ernstfall nicht stillsteht, braucht es eine gute Unternehmervollmacht. Sie regelt die Vertretung gegenüber Lieferanten, Abnehmern, Pächtern und Behörden, ermöglicht den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverträgen, deckt die Unterschrift unter fristgebundene Förderanträge ab und sichert dringende Anschaffungen wie Futter, Tierarzt oder Reparaturen.
Ein wichtiger Punkt dabei: Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erlischt eine normale Vollmacht mit dem Tod des Vollmachtgebers. Das bedeutet für einen landwirtschaftlichen Betrieb, dass der überlebende Partner erst wieder handlungsfähig wäre, wenn ein Erbschein vorliegt, was mehrere Wochen dauern kann. Deshalb sollte gerade die Unternehmervollmacht als transmortale Vollmacht abgeschlossen werden. So gilt sie auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus.
Die oft unterschätzte Bankvollmacht
Nicht immer, aber häufiger als man denkt, behalten sich Banken vor, für bestimmte Vorgänge ihre eigenen Vollmachtsformulare zu verlangen, unabhängig davon, was notariell beurkundet wurde.
Das bedeutet konkret: Ohne diese bankinternen Vollmachten kann es passieren, dass im Ernstfall Konten blockiert sind, Lastschriften nicht bedient werden können oder ein dringend benötigter Kredit nicht abgerufen werden kann, selbst wenn rechtlich eigentlich alles geregelt wäre.
Die sicherste Lösung: Sprechen Sie Ihre Hausbank direkt an und fragen Sie konkret nach, welche Vollmachten im Notfall anerkannt werden. Ein kurzes Gespräch heute kann Ihnen später wertvolle Zeit sparen.
Die Vorsorgevollmacht: die Basis für alles andere
Während Unternehmer- und Bankvollmacht das operative Geschäft sichern, deckt die Vorsorgevollmacht Ihre persönliche Ebene ab: Wer entscheidet über Gesundheit, Aufenthaltsort, Wohnung und Ihr allgemeines Vermögen, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden können?
Die Vorsorgevollmacht ist die notwendige Ergänzung zum Ehegattennotvertretungsrecht, denn dieses ersetzt sie ausdrücklich nicht, es ist lediglich als befristete Übergangslösung für akute medizinische Notfälle gedacht.
Praxistipp: Wer eine Vorsorgevollmacht hat, sollte sie zusammen mit einer Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren, so finden Kliniken und Betreuungsgerichte sie im Ernstfall schnell.
Vollmachten schaffen Klarheit
Vollmachten sorgen dafür, dass der Betrieb handlungsfähig bleibt, wenn eine zentrale Person vorübergehend oder dauerhaft ausfällt. Gleichzeitig entlasten sie die Familie in schwierigen emotionalen Situationen. Beide Ehepartner sollten wissen, welche Regelungen bestehen, wo die Dokumente aufbewahrt werden und welche Bereiche abgesichert sind. Unser GHV-Notfallhandbuch bietet Ihnen dabei die Gelegenheit, alle wichtigen Informationen, sowohl in Papierform als auch digital, an einem Ort abzulegen.
Viele Unternehmerpaare schieben das Thema Vorsorge und Absicherung lange vor sich her, weil im Alltag vieles wichtiger erscheint. Aber ein professionell geführter Betrieb kümmert sich nicht nur um funktionierende Technik und gute Erträge. Er sorgt auch dafür, dass Entscheidungen weiterhin getroffen werden können, wenn der Alltag auf den Kopf gestellt wird.
In der nächsten Ausgabe
In Teil 3 unserer Serie beschäftigen wir uns mit technischen Notfällen im landwirtschaftlichen Betrieb. Was tun bei Stromausfall im Stall? Welche wichtigen Informationen sollten für technische Notfälle im GHV-Notfallhandbuch gesammelt sein, um den Betrieb auch in kritischen Situationen am Laufen zu halten?
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