Landstraße im Wald. Ein Verkehrsschild steht am rechten Rand und weißt auf eine Ölspur hin.

Schadenfälle im Fokus: Ölspur mit Folgen

Ein technischer Defekt, wie er im landwirtschaftlichen Alltag immer wieder vorkommen kann. Ein daraus entstehender Unfall, und plötzlich drohen Haftungsfragen, Schadenersatzforderungen und jahrelange Rechtsstreitigkeiten. Unser Schadenfall aus der Praxis zeigt, wie aus einer unbemerkten Ölspur auf der Straße ein großer Versicherungsfall wird.

Der Unfallhergang

Ein landwirtschaftlich genutztes Fahrzeug verlor auf einer längeren Strecke unbemerkt Hydrauliköl. Es hatte sich eine Schraubsteckverbindung im Hydrauliksystem gelöst. Das Ärgerliche: Der Fahrer selbst bemerkte nicht, dass er auf der Strecke Öl verlor. Erst durch Hinweise von Zeugen wurde der Fahrer auf den Schaden aufmerksam. Anschließend reagierte er vorbildlich. Er verständigte umgehend die Feuerwehr und sicherte die Stelle mit einem Warndreieck ab.

Trotz dieser Vorsichtsmaßnahmen kam es allerdings zu einem schweren Zwischenfall. Eine Gruppe von Radfahrern befuhr kurz darauf den ölverschmierten Streckenabschnitt. Mehrere Fahrer stürzten und zogen sich zum Teil schwere Verletzungen zu.

Ein Fall, wie er sich in unterschiedlichen Varianten immer wieder ereignet: Ein technischer Defekt, eine plötzliche Gefahrenstelle auf der Straße, und Verkehrsteilnehmer, die ohne eigenes Verschulden in eine gefährliche Situation geraten.

Wer haftet? Die versicherungsrechtliche Einordnung

Als Fahrer eines Schleppers ist hier zuerst einmal die Kfz-Versicherung verantwortlich. In Deutschland gilt die Versicherungspflicht bei Kraftfahrzeugen. Haftungsrechtlich greift hier die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet: Der Fahrzeughalter haftet grundsätzlich für Schäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeuges entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihn persönlich ein Verschulden trifft. Denn allein die Gefahr, die von dem Fahrzeug ausgeht, reicht für die Haftung aus.

Bezogen auf unseren Fall stellt sich die Frage nach einer Mithaftung der geschädigten Fahrradfahrer. In unserem Schadenfall war die Ölspur gut sichtbar. Daher kann man von den Fahrradfahrern ein gewisses Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht erwarten.

In der Praxis führt das oft zu Vorschusszahlungen auf Seiten der Versicherung mit einem nachfolgenden Rechtsstreit über die endgültige Haftungsverteilung zwischen den Parteien, die strittig bleibt.

Außerdem kann es dazu kommen, dass die Krankenkassen der geschädigten Personen Regressansprüche geltend machen. Es kommen also mehrere Forderungen zu Haftungsfragen zusammen, die eine Regulierung des Schadens verkomplizieren.

Wenn aus einem Schaden ein Rechtsstreit wird

Unser oben genannter Schadenfall macht deutlich, dass  unterschiedliche Versicherungssparten unterschiedliche Aufgaben übernehmen. Betrachten wir also die Hauptbeteiligten.

Kfz- bzw. Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters

Die Gefährdungshaftung trifft den Halter eines Fahrzeugs auch dann, wenn er selbst nichts falsch gemacht hat. Ein technischer Defekt, ein gelöstes Bauteil – und mit etwas Pech entsteht bei einem Unfall eine große Haftungssumme, die am Ende sogar existenzbedrohend sein kann. Daher ist es besonders wichtig, eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoch dimensionierten Versicherungssummen zu haben. Die Kfz-Versicherung der GHV VERSICHERUNG sichert Sie im Schadenfall mit 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Hinzu kommen 5 Mio. Euro in der Kfz-Umweltschadenversicherung. Sollten bei einem Unfall Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen, so sind diese gegebenenfalls durch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgesichert.

Private Unfallversicherung der Geschädigten

Stand bisher der Fahrer des Fahrzeuges im Mittelpunkt, so blicken wir nun auf die Absicherung der Verletzten. Denn hier tut sich eine andere Lücke auf. Auch wenn in unserem Beispiel ein Haftpflichtanspruch grundsätzlich besteht, kann es teilweise viele Monate dauern, bis Gerichte endgültig über Grund und Höhe der Ansprüche entschieden haben. Eine private Unfallversicherung leistet dagegen unabhängig von Verschuldensfragen. Damit kann sie helfen, genau jene Phase der Unsicherheit, in der ein Haftpflichtanspruch noch nicht durchgesetzt ist, finanziell abzufangen.

Rechtsschutzversicherung

Unser Schadenfall zeigt, wie aus einem scheinbar klaren Sachverhalt ein langer Rechtsstreit entstehen kann. Zum einen hat die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters die Aufgabe, unberechtigte Forderungen abzuwehren oder die Zahlung zu verringern.

Eine Rechtsschutzversicherung der geschädigten Person hilft dagegen dabei, berechtigte Ansprüche durchzusetzen. Sie übernimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. Dadurch sind Betroffene eher bereit, ihre Ansprüche auch vor Gericht zu verfolgen.

Gute Absicherung zahlt sich aus

Auch wer als Fahrzeughalter alles richtig macht, haftet durch die Gefährdungshaftung allein für die von seinem Fahrzeug ausgehende Gefahr – unabhängig vom eigenen Verschulden. Unser Schadenfall zeigt, wie schnell aus einem technischen Defekt ein komplexer Versicherungsfall mit mehreren Beteiligten werden kann. Am Ende entscheidet ein guter und passender Versicherungsschutz darüber, dass weder finanzielle noch rechtliche Folgen zu existenziellen Belastungen werden.