Altes Risiko – neuer Versicherungsschutz: Warum eine Kündigung gut überlegt sein sollte
Landwirtschaftliche Betriebe setzen seit Jahren auf nachhaltige Energiegewinnung – etwa durch Biogas- oder Photovoltaikanlagen. Doch was passiert, wenn bestehende Versicherungsverträge plötzlich gekündigt oder nicht mehr fortgeführt werden?
Ein Szenario aus der Praxis:
Ein Landwirt betreibt eine Biogasanlage zur Verwertung der anfallenden Gülle. Die Anlage läuft seit Jahren, doch mit der Zeit machen sich Abnutzung und kleinere Schäden bemerkbar – nichts Ungewöhnliches im laufenden Betrieb.
Im Zuge dessen meldet sich der Versicherer: Eine Vertragsanpassung oder Sanierung der Versicherungspolice wird notwendig. Unzufrieden mit den neuen Konditionen entscheidet sich der Betreiber kurzerhand zur Kündigung – ohne zuvor für adäquaten Ersatz gesorgt zu haben.
Die Folge: Aufgrund des Alters und der dokumentierten Vorschäden der Anlage lehnen die wenigen Versicherer, die dies zeichnen könnten, eine Neudeckung ab. Der Betrieb steht plötzlich ohne Versicherungsschutz da – mit erheblichen finanziellen Risiken im Schadenfall.
Warum diese Situation kein Einzelfall ist:
Biogas- und PV-Anlagen werden oft über viele Jahre betrieben – Gebrauchsspuren und einzelne Reparaturen sind völlig normal. Doch viele Versicherer beurteilen die Risiken bei älteren Anlagen strenger. Bei einer Neubeurteilung fließen Vorschäden, Wartungsdokumentationen sowie der allgemeine Zustand der Anlage maßgeblich in die Risikoanalyse ein.
Das betrifft nicht nur die Landwirtschaft:
Auch bei Gebäuden gilt: Bestehende Versicherungsverträge vorschnell zu kündigen, kann zu Problemen führen. Wird das Gebäude neu bewertet, fließen Vorschäden und der bauliche Gesamtzustand direkt in die Prämienberechnung mit ein – mitunter mit deutlich schlechteren Konditionen oder gar Ablehnung.
Unser Fazit: Unzufriedenheit allein ist kein Grund zur voreiligen Kündigung.
Unzufriedenheit mit dem aktuellen Versicherungsbetreuer oder Versicherer sollte nicht unmittelbar zur Kündigung bestehender Verträge führen.
Grundsatz: Ein Versicherungsvertrag sollte nur dann beendet werden, wenn ein gleichwertiger, lückenloser Versicherungsschutz bereits verbindlich in Aussicht steht.
Im Schadensfall – insbesondere bei Anlagenstillstand – können die daraus resultierenden Kosten (z. B. Reparaturen, Ertragsausfälle, Wiederinbetriebnahme) erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Ohne entsprechende Absicherung trägt der Betrieb diese Risiken allein.
Unsere Empfehlung: Besprechen Sie die Kündigungsabsicht und mögliche Alternativen vorab mit Ihrem Versicherungsvermittler.