Ein junger Mann fährt mit dem Elektroroller durch die herbstliche Stadt.

E-Scooter-Versicherung 2026: Neue Haftungsregeln seit dem 1. Oktober 2026

E-Scooter gehören inzwischen fest zum Straßenbild. Sie sind praktisch für kurze Wege, schnell verfügbar und sowohl als eigenes Fahrzeug als auch als Leih-Scooter beliebt. Doch mit der zunehmenden Verbreitung steigt auch die Bedeutung des richtigen Versicherungsschutzes. Wer einen eigenen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung und eine gültige Versicherungsplakette.

Seit dem 1. Oktober 2026 gelten für E-Scooter neue Haftungsregeln. Die bisherige Sonderregelung für Elektrokleinstfahrzeuge wurde geändert. Damit gelten für E-Scooter nun grundsätzlich die gleichen Regeln der sogenannten Gefährdungshaftung wie für andere Kraftfahrzeuge.

Für E-Scooter-Halter und -Fahre, sowie für Geschädigte ist das eine wichtige Änderung.

Was hat sich bei der E-Scooter-Haftung geändert?

Bisher gab es bei E-Scootern eine Besonderheit. Sie gelten als Elektrokleinstfahrzeug und waren von der verschuldensunabhängigen Haftung des Halters ausgenommen. Der Halter haftete bei einem E-Scooter-Unfall nur, wenn ihm ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden konnte. Diese Sonderregelung ist zum 1. Oktober 2026 entfallen.

Ab jetzt gilt die Gefährdungshaftung

Die Gefährdungshaftung bedeutet, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich auch dann für Schäden haften kann, wenn ihn kein persönliches Verschulden trifft. Verleiht der Halter beispielsweise seinen mangelfreien Scooter an einen geeigneten Fahrer, so bleibt er dennoch in der Haftung.

§ 7 StVG sieht vor, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs Schäden ersetzen muss, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen und bei denen beispielsweise Menschen verletzt oder Sachen beschädigt werden. Für Geschädigte wird damit insbesondere die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erleichtert. Für E-Scooter gelten diese Regeln seit dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich ebenfalls.

Für Fahrer von Elektro-Scootern gilt hingegen eine Haftung für vermutetes Verschulden: Sie haften dann, wenn sie sich nicht entlasten können.

Schutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer einen versicherungspflichtigen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, benötigt eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung und eine gültige Versicherungsplakette.

Die Haftpflichtversicherung übernimmt grundsätzlich die Prüfung von Schadenersatzansprüchen und leistet für berechtigte Ansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes.

Das betrifft insbesondere Schäden, die anderen Personen oder deren Eigentum entstehen.

Beispiel: Unfall mit einem parkenden Auto

Ein E-Scooter-Fahrer verliert die Kontrolle und stößt gegen ein parkendes Fahrzeug. Am Auto entsteht ein Sachschaden.

In einem solchen Fall geht es um einen Fremdschaden. Hier greift grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters des E-Scooters, und zwar für den Halter und den Fahrer.

E-Scooter-Versicherung und private Haftpflicht: Wo liegt der Unterschied?

Eine häufige Frage lautet: „Ich habe doch eine private Haftpflichtversicherung – brauche ich dann überhaupt noch eine E-Scooter-Versicherung?“

Für einen versicherungspflichtigen E-Scooter lautet die Antwort: Ja, die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung ist separat erforderlich. Die private Haftpflichtversicherung greift nicht.

Immer mehr E-Scooter – und mehr Schäden

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) waren Ende 2025 etwa 1,66 Millionen E-Scooter versichert – mehr als doppelt so viele wie 2022. Rund 1,36 Millionen dieser Fahrzeuge befanden sich Ende 2025 in Privatbesitz (GDV).

Mit der steigenden Anzahl von E-Scootern wächst auch die Zahl der gemeldeten Schäden. 2025 registrierten die Versicherer laut GDV rund 12.000 Haftpflichtschäden mit E-Scootern, wobei die Leih-Scooter mehr als doppelt so viele Schäden verursachten wie die privaten.

Auch die Zahl der Unfälle mit E-Scootern, bei denen Menschen verletzt wurden, ist gestiegen. Laut GDV gab es im Jahr 2025 über 16.000 solcher Unfälle. Im Jahr 2022 waren es noch rund 8.000 Unfälle mit Personenschaden.

Was gilt für gemietete E-Scooter?

Die neue Haftungsregelung ist auch bei Mietscootern relevant. Denn auch bei einem gemieteten E-Scooter können Unfälle zu Personen- oder Sachschäden führen.

Bei einem Miet-Scooter muss der Nutzer normalerweise keine eigene E-Scooter-Versicherung abschließen. Der erforderliche Versicherungsschutz wird grundsätzlich über den Anbieter des Fahrzeugs sichergestellt. Für den Nutzer sind deshalb die  Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters wichtig. Sie regeln üblicherweise, wer den Scooter fahren darf, was bei der Übernahme und dem Betrieb des Fahrzeugs einzuhalten ist, wie sich der Nutzer bei Unfällen zu verhalten hat und in welchen Fällen er vom Verleiher in Regress genommen werden kann.

Neue Haftungsregeln: Warum der Versicherungsschutz wichtig bleibt

E-Scooter haben sich innerhalb weniger Jahre zu einem festen Bestandteil der individuellen Mobilität entwickelt. Gleichzeitig steigen Fahrzeugbestand und Schadenaufkommen.

Für Besitzer eines eigenen E-Scooters gilt deshalb: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die private Haftpflichtversicherung ersetzt diese spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Wer darüber hinaus den eigenen E-Scooter beispielsweise gegen Diebstahl oder bestimmte Beschädigungen absichern möchte, sollte prüfen, ob ein zusätzlicher Kaskoschutz sinnvoll ist.

Wenn Sie Fragen zur E-Scooter-Versicherung oder zum passenden Versicherungsschutz haben, sprechen Sie uns oder Ihren zuständigen Vermittler gerne an.

💡 Welche Regeln gelten sonst für E-Scooter?

Neben der Versicherungspflicht gelten für Elektrokleinstfahrzeuge weitere Vorgaben:

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Betriebserlaubnis für die Verwendung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr
  • Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 20 km/h
  • Keine Personenbeförderung (ausgenommen Fahrer)
  • Kein Anhängerbetrieb
  • Grundsätzlich keine Nutzung von Gehwegen
  • Nutzung von Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, soweit zulässig
  • Kein freihändiges Fahren
  • Kein Nebeneinanderfahren
  • Richtungsänderungen müssen rechtzeitig angekündigt werden. Für ab dem 1. Januar 2027 zugelassene E-Scooter gilt zukünftig eine Blinkerpflicht.

Es gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt somit ein Alkoholverbot. Bei alkoholbedingten Unfällen sind Leistungskürzungen in der Kaskoversicherung und eine Selbstbeteiligung in der Haftpflichtversicherung möglich.

Eine allgemeine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht. Dennoch ist ein Helm zum Selbstschutz sinnvoll.