Ab 20 km/h versicherungspflichtig: Was das neue PflVG für Betriebe bedeutet Seit dem 17. April 2024 gilt eine wichtige Neuregelung im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), die vor allem Betriebe betrifft, die mit selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Gabelstaplern arbeiten, die schneller als 20 km/h unterwegs sind. Und zwar auf nicht-öffentlichem Gelände. Was ist neu? Im ursprünglichen Gesetzentwurf war geplant, dass alle Arbeitsmaschinen und Stapler in Zukunft eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, auch wenn sie ausschließlich auf nicht-öffentlichem Gelände gefahren werden. Nach erheblicher Kritik wurde