Neues aus der Versicherungswelt – Das steht im Koalitionsvertrag 2025
Der neue Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD liegt vor und bringt wichtige Neuerungen für die Versicherungswelt mit sich. Die darin enthaltenen Maßnahmen stehen unter Finanzierungsvorbehalt, doch auch Versicherungsthemen mit Auswirkungen auf Landwirtschaft, Gebäudeversicherungen und persönliche Vorsorge sind Teil des Koalitionsvertrags. Wir geben einen Überblick.
Pflicht zur Elementarschadenversicherung für Wohngebäude
Im Koalitionsvertrag wird bestimmt: Künftig dürfen Wohngebäudeversicherungen nur noch in Kombination mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden. Sämtliche bestehende Wohngebäudeversicherungen sollen zu einem Stichtag um die Elementarschadenversicherung erweitert werden.
Was bedeutet das konkret?
- Die Versicherungsbedingungen zur Elementarschadenversicherung werden staatlich reguliert, voraussichtlich mit Mindeststandards.
- Der Verwaltungsaufwand für Versicherer und Kunden wird hoch sein, während es kaum inhaltliche Änderungen geben wird, da die Produkte mittlerweile sehr weitreichend sind.
Elementarschadenversicherungen für Wirtschaftsgebäude werden im neuen Koalitionsvertrag nicht erwähnt.
Opt-out-Regelung in Prüfung:
Es wird geprüft, ob Versicherungsnehmer den Schutz vor Elementarschäden aktiv abwählen können. Bei einer Abwahl dürfte der Eigentümer allerdings keine staatlichen Leistungen mehr im Schadenfall erwarten können.
Staatliche Rückversicherung kommt:
Zur Absicherung großer Schadenereignisse wird eine Rückversicherung durch den Staat eingeführt. Große Schadenereignisse werden dann vom Staat und der Versicherungswirtschaft gemeinsam reguliert. Ansprechpartner für die Gebäudeeigentümer bleibt der jeweilige Versicherer. Dieses Modell soll verhindern, dass – wie in den USA – Gebäude in Risikoregionen gar nicht mehr oder nur zu extrem hohen Prämien versichert werden können, da sich der Schadenaufwand durch den Klimawandel massiv erhöht.
Staatshaftung bei Baugebieten: Bund zieht sich zurück
Der Bund und die Länder wollen zukünftig nicht mehr für die Folgen für Schäden aus Naturkatastrophen eintreten, wenn diese durch kommunale Planungsentscheidungen – etwa bei der Ausweisung neuer Baugebiete – mitverursacht wurden.
Einzelne Versicherer haben dieser Situation bereits Rechnung getragen, indem der Wiederaufbau des Gebäudes nach dem Schaden nicht mehr an der ursprünglichen Stelle erforderlich ist, sondern an einem sichereren Ort zulässig ist, um die Entschädigung zu gewährleisten.
Reform der privaten Altersvorsorge
Die Riester-Rente soll durch ein neues, standardisiertes Vorsorgeprodukt ersetzt werden. Ziel ist es, die private Altersvorsorge zu vereinfachen und attraktiver zu gestalten.
Weitere Maßnahmen:
- Verbesserte Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung.
- Prüfung eines Mutterschutzes für Selbstständige, analog zur Regelung für Angestellte. Dafür sollen gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft finanzielle Konzepte entwickelt werden.
Mehrgefahrenversicherung für landwirtschaftliche Risiken
Der Koalitionsvertrag beinhaltet auch einen Prüfauftrag zur Mehrgefahrenversicherung. Durch den Klimawandel haben Wetterrisiken in der Pflanzenproduktion wie Starkregen, Dürre, Frost oder Sturm deutlich zugenommen.
Nachdem bereits mehrere Bundesländer mit entsprechenden Förderprogrammen vorangeschritten sind, hat auch die Bundesregierung den Handlungsbedarf erkannt. Geprüft wird eine Förderung aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).
Fazit:
Versicherte, Betriebe und Vermittler sollten sich frühzeitig mit den anstehenden Änderungen befassen – um Risiken abzusichern und Chancen zu nutzen.
Autor: Volker Lauenstein