Mehrere Balkone in einer Wohnsiedlung mit installierten Balkonkraftwerken.

Balkonkraftwerke für Mieter: Anspruch ja, aber nicht bedingungslos

Nicht nur für Eigenheimbesitzer gibt es die Möglichkeit, Solarstrom aus einer eigenen PV-Anlage zu produzieren. In den letzten Jahren haben auch immer mehr Mieter kleine Solaranlagen auf ihren Balkons installiert. Seit 2024 wird mit neuen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Nutzung erneuerbarer Energien in Mietwohnungen erleichtert. Mieter haben seitdem einen rechtlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks.

Gleichzeitig hat das Amtsgericht Köln im Dezember 2024 entschieden: Mieter brauchen trotzdem die Erlaubnis vom Vermieter, auch wenn dieser die Montage eines Balkonkraftwerkes nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen kann. Oder anders ausgedrückt: Ein Vermieter muss die Erlaubnis für eine Montage erteilen – aber nur, wenn es für ihn zumutbar ist.

Der Rechtsstreit – kurz erklärt:

Eine Mieterin und ihr Enkel haben im Sommer 2023 ohne Erlaubnis des Vermieters ein Balkonkraftwerk an der Außenseite ihres Balkons angebracht. Trotz mehrfacher Aufforderung weigerten sie sich, es zu entfernen. Der Vermieter klagte deshalb auf Entfernung. Seine Gründe waren die optischen Veränderungen, fehlende fachgerechte Installation und eine fehlende Versicherung. Die Mieterin und ihr Enkel beriefen sich auf die am Anfang genannte Gesetzesänderung, die im Oktober 2024 in Kraft trat.

Wann darf der Vermieter Nein sagen?

Die Gestaltung der Anbringung eines außen an der Balkonbrüstung befestigten Balkonkraftwerks ist dem Vermieter nur bei Absicherung durch eine Versicherung und eine Sicherheitsleistung zumutbar.
AG Köln, Urteil vom 13.12.2024 – 208 C 460/23, Volltext: IMRRS 2025, 0015
BGB §§ 541, 554, 1004

Das Gericht hat dem Vermieter recht gegeben. Ohne Versicherung gibt es zu viele Risiken, zum Beispiel bei einem Sturm. Deshalb musste der Vermieter die Solaranlage nicht erlauben. Für Mieter bedeutet das: Ob eine Solaranlage erlaubt wird, hängt vom Einzelfall ab. Eine gute Versicherung kann jedoch helfen, diese Erlaubnis zu bekommen.

Versicherungslösungen für Balkonkraftwerke:

Für Balkonkraftwerke ist die Hausrat- oder Photovoltaikversicherung zuständig. Die Hausratversicherung bezieht sich auf alle wesentlichen Gefahren, während die Photovoltaikversicherung als Allgefahrendeckung ausgestaltet ist.

Welche Schäden sind über eine Hausratversicherung abgedeckt?

Mit einer Hausratversicherung ist das Balkonkraftwerk ebenso wie der übrige Hausrat unter anderem gegen Sturm, Hagel, Feuer und Überspannungsschäden durch Blitzschläge versichert. Auch wenn die Anschaffungskosten im Gegensatz zu einer großen PV-Anlage eher gering ausfallen, sind die Balkonkraftwerke oftmals über 1.000 Euro wert. Besprechen Sie mit ihrem Vermittler, ob eine Anpassung der Versicherungssumme erforderlich ist. Ist ein Balkonkraftwerk nach einem Sturm kaputt und muss ersetzt werden, müssten die Kosten ohne Hausratversicherung selbst getragen werden.

Was deckt die GHV-Privathaftpflicht ab?

Unsere Privathaftpflichtversicherung versichert Schäden gegenüber Dritten, die durch Ihre Solaranlage verursacht werden. Löst sich Ihr Balkonkraftwerk zum Beispiel während eines Unwetters und beschädigt ein darunter parkendes Auto eines Dritten, so ist dieser Schaden versichert. Der Versicherungsschutz erstreckt sich außerdem auf Schäden an Gebäudeteilen, die sich außerhalb der eigentlichen Mietsache befinden. Zudem sind auch Schäden an der Mietsache selbst im Rahmen der GHV-Privathaftpflicht gemäß den Versicherungsbedingungen abgedeckt. Dadurch genießt der Mieter insgesamt Schutz durch die GHV, wenn der Vermieter Ansprüche geltend macht. Somit ist der Anspruch des Vermieters nach einem geeigneten Versicherungsschutz vom Mieter erfüllt.

Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.