Haftpflichtschutz in Pferdebetrieben: Was ist wichtig?
Nicht jeder, der ein Pferd besitzt, hat die Möglichkeit, das Tier zu Hause im eigenen Stall zu halten. Daher werden viele Pferde in gewerblichen Ställen, bei Reitvereinen oder bei Landwirten untergebracht. Betriebe, die Pferde aufnehmen, müssen dabei einige Dinge beachten: Sobald die Unterbringung als Gewerbe betrieben wird, ändert sich die Haftungsgrundlage. Der Stallbetreiber wird zum Tierhüter, und die Pferde werden zu Pensionspferden.
Definition Pensionspferde: „Hierbei handelt es sich um Tiere, die in einem fremden Stall untergebracht sind.“
Oftmals übernehmen die Stallbetreiber die Fütterung und Pflege der Tiere und werden damit zum Tierhüter. Ist das Pferd in einem Reitstall untergebracht, haftet nicht mehr der Tierhalter für sein Tier, sondern der Einstellbetrieb. Dies gilt für Schäden, die das Tier verursacht, während es in der Obhut des Pferdebetriebes ist.
Ein Beispiel: Der Weidezaun hat nicht genug Strom und die auf der Koppel stehenden Pferde brechen aus. Dabei beschädigen sie Autos, die an der Straße parken, und verwüsten anliegende Gärten. Für die entstandenen Schäden haften dann die Betreiber des Reitstalls.
Unterschied von Verschuldens- und Gefährdungshaftung
In Deutschland ist die Haftung für Tierhüter im Bürgerlichen Gesetzbuch, kurz BGB, festgelegt. Ein Tierhüter ist dabei eine Person, die die Verantwortung für ein Tier übernommen hat, jedoch nicht der Eigentümer ist. Das ist im Pferdebetrieb typischerweise der Fall, wenn ein Mitarbeiter, wie ein Pferdepfleger oder Trainer, die Obhut über das Pferd im Auftrag des Eigentümers übernimmt. Der Unterschied zur sogenannten „Tierhalterhaftung“ liegt darin, dass der Tierhüter nur für das Verschulden haftet. Das heißt, der Tierhüter muss seine Pflichten schuldhaft verletzt haben. Kann der Tierhüter im Schadenfall jedoch nachweisen, dass er alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um einen Schaden zu verhindern (z. B. regelmäßige Kontrolle der Einzäunung), kann er mit Hilfe dieses Entlastungsnachweises von der Haftung befreit werden. Allerdings gestaltet sich der Entlastungsnachweis oft kompliziert und gelingt nicht immer. Daher empfehlen wir, als GHV Versicherung, für Reitstallbetreiber eine Haftpflichtversicherung, die das Tierhüterrisiko und den Obhutsschaden am Pferd mitversichert.
„Auf den Punkt gebracht: Brechen die Pensionspferde durch das Verschulden des Pensionsbetreibers aus und richten einen Schaden an, ist er dafür verantwortlich.“
Für die Pensionsbetriebe ist es aber auch wichtig, sich von den Pferdebesitzern einen gültigen Versicherungsschutz vorweisen zu lassen. Anders als die oben beschriebene Verschuldenshaftung tragen die Tierhalter eine sogenannte „Gefährdungshaftung“, die unabhängig vom Verschulden haftet. Dies bedeutet, dass der Tierhalter auch für Schäden haftet, die durch das „unberechenbare Verhalten“ des Pferdes entstehen. Das können zum Beispiel unvorhergesehene Scheu- oder Fluchtreaktionen sein, bei denen kein Fehler des Halters vorliegt.
Obhutsschäden: Schäden am fremden Eigentum
Doch was ist, wenn die eingestellten Pferde durch einen Fehler bei der Fütterung zu Schaden kommen oder sich im Stall verletzen? Dann liegt ein sogenannter Obhutsschaden vor. Obhutsschäden können durch Zusatzvereinbarung mitversichert werden.
„Beispiel: Das Pferd verletzt sich an einem hervorstehenden Nagel, der sich aus einer Boxentür gelöst hat.“
In Pferdebetrieben ist eine Absicherung gegen Obhutsschäden besonders wichtig, da die Grundlage des Betriebs darin besteht, sich um die Tiere anderer Personen zu kümmern. Die Interaktion mit Tieren, die nicht dem eigenen Bestand angehören, birgt potenzielle finanzielle Risiken, die insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen existenzbedrohend sein können. Mit einer ausreichenden Deckung für Obhutsschäden innerhalb Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie geschützt, wenn Pferdehalter Schadenersatz beanspruchen.
„Wichtig: Sämtliche Tiere auf dem Betrieb sollten in den Vertrag eingeschlossen werden und in ausreichender Höhe versichert sein.“
Wir, die GHV, können Ihnen und Ihren Betrieben gerne passgenaue und individuelle Versicherungslösungen anbieten, um sich bestmöglich gegen Schäden abzusichern. Kommen Sie dazu gerne auf unsere Vermittler zu.