Elektroauto abschleppen: Neue Empfehlung der Versicherer
Elektroautos gehören längst zum Straßenbild. Mit der zunehmenden Zahl dieser Fahrzeuge wird es immer wichtiger, klare Regeln für den Umgang nach Pannen und Unfällen zu haben. Deshalb haben Versicherer, Automobilindustrie, Feuerwehren und Abschleppunternehmen gemeinsam eine Handlungsempfehlung herausgegeben. Sie zeigt auf, wie man mit Elektro- und Hybridfahrzeugen richtig umgeht, wenn sie nach einem Unfall stehen bleiben und nicht mehr fahren können.
Hintergrund der neuen Handlungsempfehlung ist der bislang unübersichtliche Umgang mit dem Abschleppen und Bergen von verunfallten Elektroautos. Immer wieder gab es zahlreiche Fälle, in denen Abschleppfirmen nach Unfällen mit Elektroautos überhöhte Rechnungen stellten. Bislang ist beispielsweise nicht geregelt, ob und wie lange die Batterie eines Elektroautos nach einem Zusammenstoß überwacht werden muss oder welche Qualifikationen Mitarbeitende von Abschleppunternehmen besitzen müssen, um ein Elektrofahrzeug abschleppen zu dürfen.
Die neue Handlungsempfehlung soll hier für klare Standards und faire Kosten sorgen.
Sicherheit und Klarheit bei den Fahrenden
Elektrofahrzeuge sind mit Hochvolt-Batterien ausgestattet, die sicher konstruiert sind. Dennoch kann es nach einem schweren Unfall, ähnlich wie bei Autos mit Verbrennungsmotor, zu Gefahren kommen.
Muss das E-Auto nach einer Panne oder einem Unfall abgeschleppt werden, gibt es bisher keine allgemeingültige gesetzliche Vorschrift für die richtige Vorgehensweise. Ob das Abschleppen erlaubt ist oder nicht, hängt vom Hersteller beziehungsweise vom Modell ab. Viele Hersteller untersagen das Abschleppen auf den eigenen Rädern, da das Drehen der Räder während des Schleppens dazu führen kann, dass die Elektromotoren unkontrolliert Strom erzeugen, was Schäden im Antrieb verursachen kann. Andere Modelle erlauben das Abschleppen unter bestimmten Bedingungen.
Laut dem Gesamtverband der Versicherer, kurz GDV, ist es daher wichtig, dass Rettungskräfte und Abschleppdienste klare und abgestimmte Verfahren anwenden.
Die wichtigsten Empfehlungen für Sie zusammengefasst:
- Grundsätzlich sollen Elektroautos genauso behandelt werden wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Nur wenn die Batterie äußerlich so stark beschädigt ist, dass Brandgefahr besteht, wird von einer besonderen Gefährdung ausgegangen.
- Eine erste Einschätzung des Fahrzeugs erfolgt direkt am Unfallort. Anschließend folgt eine fachlich qualifizierte Diagnose in einer Fachwerkstatt.
- Zukünftig soll das beschädigte Elektrofahrzeug direkt in einer Fachwerkstatt abgestellt werden. Dadurch werden Zwischenlagerungen beim Abschleppunternehmen und zusätzliche Kosten vermieden.
- Wenn nach einem Unfall Brandgefahr durch die Batterie vermutet wird, soll die Dauer der „Quarantäne“ möglichst kurzgehalten werden. Dafür muss die Temperatur der Batterie überwacht werden. Bleibt diese stabil, kann die Quarantäne beendet werden, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führt.
Warum der GDV die Empfehlung unterstützt und veröffentlicht hat
Ziel der Handlungsempfehlung ist es, die Sicherheit aller Beteiligten zu erhöhen und einheitliche Prozesse zu etablieren, um Unsicherheiten im Schadenfall zu reduzieren. Hintergrund ist die wachsende Bedeutung der Elektromobilität unter den deutschen Fahrzeughalterinnen und -haltern. Denn durch die zunehmend größere Zahl von Elektroautos auf den Straßen steigt auch die Zahl der Unfälle und Pannen mit und damit der Bedarf an klar geregelten Abläufen.
Für alle Beteiligten geht es neben der Sicherheit auch um eine klare Risikobewertung und effiziente Schadenprozesse. Unterschiedliche Vorgehensweisen beim Abschleppen oder bei der Zwischenlagerung beschädigter Fahrzeuge können zu Unsicherheiten, Verzögerungen und vor allem erhöhten Kosten führen. Diese Kosten tragen letztlich die Verbraucher, da sie sich in höheren Versicherungstarifen niederschlagen. Ein wichtiger Punkt ist, dass der Ausbau oder eine weitergehende Prüfung einer Hochvolt-Batterie nicht am Unfallort erfolgen soll, sondern ausschließlich in dafür ausgestatteten Fachbetrieben. Auch das dient der Sicherheit und einer fachgerechten Schadenbearbeitung. Die Empfehlung des GDV stellt klar, dass sich das Abschleppen eines Elektroautos in den meisten Fällen nicht wesentlich von dem eines Verbrenners unterscheidet. Besondere Maßnahmen sind nur dann erforderlich, wenn die Hochvolt-Batterie tatsächlich beschädigt ist.
Empfehlung mit Signalwirkung
Die zentrale Botschaft von GDV und seinen Partnern lautet: Elektrofahrzeuge sind grundsätzlich sicher, doch im Ausnahmefall bedarf es klar definierter Prozesse. Genau dafür wurde die gemeinsame Handlungsempfehlung veröffentlicht.
Der Gesamtverband der Versicherer erwartet, dass durch die herausgegebene Handlungsempfehlung die Abwicklung von Unfällen mit E-Autos effizienter und kostengünstiger wird – zum Vorteil der Fahrerinnen und Fahrer.
Die Standards zur Vorgehensweise beim Bergen, Abschleppen und Transportieren von Elektrofahrzeugen sind für die beteiligten Branchen jedoch unverbindlich. Sie dienen bis jetzt lediglich als Empfehlung für das Verhalten nach Pannen oder Unfällen.
