Mieter

Mehrere Balkone in einer Wohnsiedlung mit installierten Balkonkraftwerken.

Balkonkraftwerke für Mieter: Anspruch ja, aber nicht bedingungslos

Balkonkraftwerke für Mieter: Anspruch ja, aber nicht bedingungslos Nicht nur für Eigenheimbesitzer gibt es die Möglichkeit, Solarstrom aus einer eigenen PV-Anlage zu produzieren. In den letzten Jahren haben auch immer mehr Mieter kleine Solaranlagen auf ihren Balkons installiert. Seit 2024 wird mit neuen Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die Nutzung erneuerbarer Energien in Mietwohnungen erleichtert. Mieter haben seitdem einen rechtlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerks. Gleichzeitig hat das Amtsgericht Köln im Dezember 2024 entschieden: Mieter brauchen trotzdem die Erlaubnis vom Vermieter,