Jetzt noch niedrige Zinsen sichern.
Warum Bausparen?
Bausparen klingt in den Ohren von so einigen Leuten nach einem Relikt aus längst vergangenen Zeiten. Dabei rückt das Bausparen angesichts der immer weiter steigenden Zinsen wieder stärker in das Interesse von vielen Eigenheimbesitzern und denen, die es werden wollen.
Warum sich Bausparen immer noch lohnt und warum Sie unbedingt darüber nachdenken sollten, einen Bausparvertrag abzuschließen und wo Sie sich Unterstützung holen können, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
Was ist ein Bausparvertrag?
Wie im Namen schon enthalten, geht es bei einem Bausparvertrag um die Themen Bauen und Sparen. Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Spar- und Darlehensprodukt. In der Sparphase wird eine gewisse Summe gespart. Man erhält für diese eingezahlten Beiträge Zinsen.
Hat man in einem gewissen Zeitablauf genügend Kapital angesammelt, wird der Vertrag „zugeteilt“. Der Bausparer kann sich sein gespartes Guthaben auszahlen lassen und hat noch dazu Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Die Zinsen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart wurden, hat man sich gesichert. Selbst wenn der allgemeine Zinssatz höher ist, behält man den ursprünglich vereinbarten Zins. Ein großer Vorteil, gerade bei den jetzt steigenden Zinsen. Man erhält somit einen garantierten Zins in der Spar- und Auszahlungsphase.
Das Darlehen wird gewährt, wenn man es für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet.
Was bedeutet „Wohnwirtschaftliche Zwecke“
Bauspardarlehen werden dann gewährt, wenn man diese wohnwirtschaftlich verwenden. Dieser Begriff meint damit den Kauf eines Eigenheimes (Haus, Eigentumswohnung), Renovierungen und Sanierungen von Haus oder Wohnung. Beispielweise Heizung, Fenster, Gartengestaltung, neue Einbaumöbel, Bau eines Carports oder einer Garage, Installation einer Solar- oder Photovoltaikanlage Es bedeutet auch, dass man Bauland oder Erbbaurechte erwerben kann.
Interessant für alle, die einmal etwas erben werden: Ein Bauspardarlehen wird auch dafür gewährt, wenn weitere Erben ausbezahlt werden müssen.
Staatliche Förderungen
Ein großes Plus beim Bausparen sind die staatlichen Förderungen. Der Staat unterstützt Arbeitnehmer beim Vermögensaufbau. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 35.000 € für Alleinstehende und 70.000 € für Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner können Arbeitnehmer Förderungen wie beispielsweise die Wohnungsbauprämie sichern. Noch dazu ist es auch möglich eine KFW Förderung zu beantragen.
Ab 01.01.25 wird der Einbau einer Öl- oder Gasheizung als alleiniges Heizungsgerät verboten.
Im Ampelkoalitionsvertrag sind Energiewende und Klimaschutz deutliche Schwerpunkte. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, soll bis „zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65% erneuerbaren Energien betrieben werden(..)“
Aus dem Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 – Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten – ist jedoch zu lesen, dass die Umstellung sogar früher starten soll:
„Wir werden jetzt gesetzlich festschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll.“
Für Eigenheimbesitzer bedeutet es vor allem eines: Hohe Kosten. Für Neubauten ist der Effizienzstandard ab 1. Januar 2023 verbindlich festgelegt. Alle anderen Besitzer von Wohneigentum müssen, zumindest was die Heizungsart angeht, nachziehen. Gibt die alte Ölheizung nach dem 01.01.2024 ihren Geist auf, müssen Hausbesitzer und Eigentümer einer Wohngemeinschaft eine energieeffizientere Heizungslösung anschaffen.
Wie kann mir ein Bausparvertrag dabei helfen?
Auch wenn ihre Heizung erst einige Jahre alt ist, die nächste wird auf jeden Fall deutlich mehr kosten als die alte. Sparen Sie jetzt schon mit Hilfe eines Bausparvertrages und sichern Sie sich die noch günstigen Zinsen. Selbst wenn nur die Mindest-Bausparsumme gewählt wird, können Sie im Notfall, wenn die Sparsumme nicht ausreicht, auf das günstige Darlehen des Bausparvertrages zurückgreifen.
Ich habe kein Wohneigentum
Gerade junge Menschen machen sich noch keine großen Gedanken über Eigentum. Das kann sich aber im Laufe der Jahre ändern. Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich das nötige Eigenkapital, um bei der Bank einen besseren Zins zu bekommen.
Tipp: Auch zum Ausbezahlen möglicher Erben lässt sich der Bausparvertrag verwenden. Beispielsweise, wenn man von der Oma oder den Eltern ein Haus vererbt bekommt und eventuelle Cousins oder Geschwister ausbezahlt werden müssen.
Wir haben noch keine Modernisierungspläne
Sie haben noch keine Pläne, was Sie an ihrem Eigenheim modernisieren oder umbauen sollen? Beginnen Sie trotzdem frühzeitig vorzusorgen. Denn jedes Eigenheim kommt in die Jahre. Oft sind Mängel an einer Immobilie auch nicht sofort sichtbar. Vielleicht wird es in einigen Jahren doch sinnvoll sein, die alten Fenster durch neuere auszutauschen, das Bad alters- oder behindertengerecht umzubauen, neue Sonnenkollektoren auf Dach, Balkon oder Fassade anzubringen oder die Dachdämmung zu erneuern. Wer ein Eigenheim besitzt, der lernt vor allem eines: „Sobald man fertig ist, kann man gleich wieder mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen beginnen“.
Grenzen des Bausparens?
Auch Bausparen hat seine Grenzen. Ein Beispiel dafür sind landwirtschaftliche Betriebe. Ein Bauspardarlehen kann nicht für den Bau oder die Sanierung eines Viehstalls oder die Erneuerung von landwirtschaftlicher Technik verwendet werden.
Trotzdem ist Bausparen auch für diese Gruppe interessant. Denn jeder Hof hat auch ein Wohngebäude. Oft bleibt die Sanierung auf der Strecke, wenn Umbaumaßnahmen auf dem landwirtschaftlichen Hof getätigt werden müssen. Hier kann ein Bausparvertrag helfen. Der große Vorteil: Seit Juli 2021 können statt 30.000 € nun bis 50.000 € Bauspardarlehen ohne Eintrag ins Grundbuch aufgenommen werden. Und das spart Grundbuchkosten. Dieses so genannte Blankodarlehen eignet sich insbesondere für altersgerechte Umbauten und energetische Sanierungen.
Vereinbaren Sie am besten noch heute einen Termin mit unseren Beratern. Die Liste finden Sie auf www.ghv-versicherung.de/aussendienst
Martina Keck