Afrikanische Schweinepest im landwirtschaftlichen Betrieb – Wie schützt man sich vor finanziellen Folgen?
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in Hessen weiter aus. Sichern Sie Ihren Betrieb gegen die Folgen eines Seuchenausbruchs mit unserer Hilfe richtig ab.
Mitte Juni ist in Südhessen erstmals ein totes Wildschwein gefunden worden, das positiv auf den Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) getestet worden ist. Seitdem hat sich das Virus von Südhessen weiter ausgebreitet und neben Wildschweinen auch mehrere Ställe mit Hausschweinen befallen. Für die landwirtschaftlichen Betriebe bedeutet ein Ausbruch des Virus häufig große finanzielle Verluste. Um die betroffenen Betriebe werden nach Befall eine Schutzzone und eine Überwachungszone errichtet, in denen strenge Auflagen gelten. Außerdem muss der komplette Tierbestand getötet werden. Hinzu kommen Handelsverbote und Beschränkungen, um eine Verbreitung der ASP in weitere Regionen auf jeden Fall zu verhindern.
Kommt es trotz aller Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen zu einem Ausbruch von ASP oder einer Betriebssperre, dann hilft eine Ertragsschadenversicherung. Diese sichert den Tierbestand des Betriebes gegen anzeigepflichtige Tierseuchen (hier: ASP), übertragbare Tierkrankheiten, Unfallereignisse oder Diebstahl ab. Ein guter Versicherungsschutz hilft den Betrieben, die finanziellen Verluste durch einen ASP-Ausbruch zeitnah abzufangen und so die Liquidität der Landwirte zu erhalten. Damit geht es am Ende um nicht weniger als die Existenzsicherung der betroffenen Betriebe.
Existenzsicherung durch den richtigen Versicherungsschutz
Landwirtschaftliche Betriebe wirtschaften unter freiem Himmel. Sie können keinen Einfluss darauf nehmen, welche Tiere sich über ihre Flächen bewegen. Für die Pflanzenproduktion drohen durch einen Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest große Ertragsausfälle. Denn die Nutzung der Flächen wird durch die behördlichen Sperrzonen erheblich eingeschränkt. Es kann zu Defiziten beim Verkauf der Ernte kommen, z. B. weil die Druschfrüchte aus den Sperrzonen kommen oder im schlimmsten Fall sogar zu kompletten Ernteausfällen aufgrund der behördlichen Beschränkungen. Die finanziellen Folgen für den Betrieb durch die Ertragsausfälle sind schwer voraussehbar, da niemand sagen kann, wie lange ein Ausbruch von ASP in den befallenen Gebieten anhält.
Eine Versicherung kann Ihnen helfen, diese Ertragsminderungen abzufangen. Sie hilft Ihnen, den Betrieb liquide zu halten und verspricht eine schnellere Abwicklung als teils langwierige Entschädigungsverfahren bei den Behörden. Trotzdem wichtig zu wissen: Entschädigungen, die seitens der Länder geleistet werden, werden auf die Versicherungsleistungen angerechnet.
Schon Mitte Juli gab es bei den Versicherern einen Annahmestopp für südhessische Postleitzahlengebiete, in denen infizierte Tiere gefunden wurden. Auch bestimmte Bereiche in Brandenburg, Sachsen oder im Osten von Mecklenburg-Vorpommern wurden von den Versicherern mit Restriktionen belegt. Hinzu kommt, dass die Versicherer offenlassen, wie lange man sich gegen Schäden, die durch die Afrikanische Schweinepest entstehen, noch versichern kann.
Wartezeiten beachten und Verträge aktualisieren
Unsere Empfehlung lautet: Durch die vertraglichen Wartezeiten und die teilweise sprunghafte Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest ist ein rasches Handeln gefragt. Gerne helfen wir Ihnen dabei, Ihren Betrieb umfassend gegen einen Ausbruch abzusichern oder Ihre bestehenden Verträge zu aktualisieren.