Onlinevortrag: Versicherungen im Wandel der Zeit

 

Was Landwirte von der SVLFG erwarten können und wo eigener Handlungsbedarf notwendig wird.

 

Am 15.02.2022 referierten Dieter Hooß von der GHV Versicherung und Martin Heiland von der SVLFG online zum brisanten Thema: Was Landwirte von der SVLFG erwarten können und wo eigener Handlungsbedarf notwendig wird – Versicherungen im Wandel der Zeit.

Brisant deshalb, weil sich die meisten Landwirte, wenn es um die Absicherung ihrer eigenen Arbeitskraft geht, in einer vermeintlichen Sicherheit wiegen, die es im Ernstfall nicht gibt. Denn von ihrer persönlichen Fähigkeit den Betrieb zu führen hängen dessen Existenz und damit auch ihre private finanzielle Zukunft ab.

 

„Arm ab ist Arm ab. Und dann finanziell arm dran? Entscheidend ist, was danach kommt.“

 

Satzungsgemäßer Zweck und Aufgabe der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist:

  • die Verhütung von Arbeitsunfällen,
  • Berufskrankheiten,
  • arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und
  • die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit nach Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten mit allen geeigneten Mitteln.

Oder, wenn dies nicht möglich ist:

  • die Betroffenen oder deren Hinterbliebene mit Geldleistungen zu entschädigen.

 

Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft bietet dabei zur Wiederherstellung der Arbeitskraft Leistungen in Form von Betriebshelfer und Haushaltshilfe, die es so in anderen Berufsgenossenschaften nicht gibt.

 

Krisenhotline

Inzwischen wurde sogar eine Krisenhotline eingerichtet, unter der Betroffene 24 Stunden 7 Tage die Woche Hilfe in Notsituation finden können. Der Arbeitsstress auf den Betrieben und der Druck insgesamt auf die Landwirte steigt stetig – darunter leidet auch die psychische Gesundheit. Darin lauert eine nicht zu unterschätzende Gefahr der Überlastung. Sich eine solche Überlastung einzugestehen fällt gerade Landwirten besonders schwer. Deshalb hat die SVLFG ihre Angebote in diesem Bereich deutlich ausgeweitet.

 

Fallbeispiel aus dem Vortrag

Der Mehrzahl der Teilnehmer war nicht bekannt, wie niedrig der festgelegte Jahresarbeitsverdienst (JAV) als  Berechnungsgrundlage  für den landwirtschaftlichen Unternehmer ist (2021: 13491,12€). Wenn ein Landwirt eine 40%ige Minderung seiner Arbeitskraft erfährt (das entspricht dem Verlust eines Fußes), bekommt er dafür knapp 310 € monatliche Verletztenrente – und die auch nur dann, wenn es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

 

„Es ist besser, Gesundheit zu erhalten, als Krankheit zu behandeln.“

Der reale Fall eines Landwirtes aus der Wetterau war deshalb für Versicherungsfachmann Dieter Hooß einer der Gründe, mit dem Vortrag auf die Lücken der BG-Leistungen hinzuweisen. „Die Krankheit des Kollegen ist zu 100% als Berufskrankheit anerkannt. Die BG tut dabei alles, um seinen Zustand zu verbessern.  Aber was medizinisch nicht möglich ist, lässt sich eben nicht wieder herstellen. Dafür bekommt er monatlich nur 238€ – das hat mich geschockt“. Die finanziellen Leistungen für eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit sind erschreckend niedrig. Darauf weist die SVLFG selber hin:

In vielen Fällen kann der Einkommensverlust nach einem Arbeitsunfall mit diesen Geldleistungen nicht ausgeglichen werden.“

 

Deshalb ist es dringend angeraten, die Leistungen der Berufsgenossenschaft durch eine private Vorsorge zu ergänzen. Denn sonst kann durch eine gravierende Einschränkung der Gesundheit die Existenz des Betriebes gefährdet sein. Allerdings werden solche privaten Absicherungen häufig zu spät und in ungenügender Höhe abgeschlossen. Hier gilt es im Einzelfall genau zu prüfen, welche Möglichkeit am besten passt. Gerade Landwirte benötigen maßgeschneiderte Lösungen, die eine kompetente Beratung erfordern.

Dieter Hooß