Nachhaltigkeit

Informationen zur Nachhaltigkeit und zu den Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten gemäß EU-Transparenz­verordnung 2019/2088 (TVO)

 

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

 

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

 

Welche Beispiele gibt es für Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

 

  • Umwelt:

Nachhaltigkeit bedeutet z. B. Klimaschutz, Anpassungen an den Klimawandel, Schutz der biologischen Vielfalt und gesunder Ökosysteme sowie nachhaltige Landnutzung

Risiken sind z. B. Extremwetterereignisse, Wetterunbeständigkeit, Meeresspiegelanstieg und ein Anstieg der Durchschnittstemperaturen mit Folgen wie Ertragsausfällen, Anpassungsbedarf bei Gebäuden und Technologien oder klimabedingter Migration

 

  • Soziales und Unternehmensführung:

Nachhaltigkeit bedeutet z. B. die Durchführung eines Nachhaltigkeitsmanagements, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Standards sowie der Arbeitssicherheit und eine ausreichende Produktsicherheit

Risiken sind z. B. die Entwertung von Vermögen, Forderungsausfälle, sinkende Profitabilität, Betriebsstörungen, Schadenhäufungen, Schadenersatzansprüche und Reputationsverluste

 

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

 

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanz­marktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt.

 

Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeits­risiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden gegebenenfalls nicht angeboten.

 

Im Rahmen der Beratung wird gegebenenfalls gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

 

Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsent­scheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertrag­lichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

 

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)

 

Im Rahmen der Beratung werden gegebenenfalls die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und gegebenenfalls der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.

 

Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell gegebenenfalls noch rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.

 

Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

 

Unsere Vergütungspolitik bei der Versicherungsvermittlung geht mit der Beachtung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang. Unsere Vorgaben begünstigt keine Vergütung, die der Pflicht der Beratung und des Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse widerspricht. Die Vergütung setzt keine Anreize zur Empfehlung von Produkten, dem Bedarf und dem Wunsch des Kunden nicht entsprechen. Insbesondere begünstigen wir durch unsere Vergütungspolitik keine Bereitschaft zum Eingehen eines höheren Risikos. Die Vergütungssysteme stellen sicher, dass Investitionsentscheidungen mit dem Ziel eines nachhaltigen Wachstums des Wertes vereinbar sind.

 

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

 

Mit Datum vom 6. April 2022 verpflichtete die Europäische Union mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 Versicherungsvermittler zu über die bisherige Gesetzeslage hinausgehende Informationen zu Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung.

Versicherungsvermittler müssen entsprechende Informationen ab dem 01.01.2023 zur Verfügung stellen. Dies ist uns erst möglich, wenn unsere Kooperationspartner weitergehende Informationen zur Verfügung stellen. Mit der Umsetzung rechnen wir im dritten Quartal 2023. Wir beabsichtigen daher die gegebenenfalls nachteiligen Auswirkungen im Umfang der europarechtlichen Vorgaben im vierten Quartal 2024 transparent darstellen zu können.

Stand Dezember 2022