GHV Flottentarif

Der leistungsstarke Tarif für Ihre Flotte

Die GHV Versicherung bietet seit dem 1. Januar 2019 einen Flottentarif in der Kfz-Versicherung an. Er gilt für die Land- und Forstwirtschaft sowie den Garten- und Landschaftsbau (A-Tarif).

Ihre Vorteile

Leistungsstarker Tarif

  • Kfz-Haftpflicht, Voll- und Teilkasko
  • Kfz-Haftpflicht mit überbetrieblichem Maschineneinsatz bis 51.500 € Jahresbetriebsumsatz
  • Kfz-Haftpflicht für PKW, Lieferwagen inklusive Schutzbrief und wahlweise mit Fahrerschutz
  • Vollkasko für PKW, Lieferwagen inklusive GAP-Deckung
  • Vollkasko für Schlepper, PKW, Lieferwagen wahlweise mit Brems-, Betriebs- und Bruchschäden (Vollkasko Plus)
  • einheitliche Beitragsklassen statt komplizierter SFR-Klassifizierung, dies gilt für die Kfz-Haftpflicht-, die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung und auch für Anhänger/Auflieger
  • Verzicht auf Regional- und Typklassen sowie weiche Tarifmerkmale
  • Verzicht auf Zuschläge für unterjährige Zahlungsweise

Zahlreiche versicherbare Wagnisse

 

  • PKW, Quad, Lieferwagen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Gabelstapler,  selbstfahrende Arbeitsmaschine, Mähdrescher sowie Erntemaschinen
  • LKW, Zugmaschine im Werknahverkehr
  • Anhänger im Werk- und Privatverkehr und landwirtschaftliche Anhänger
  • sonstige Sonderfahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft

Voraussetzungen für den Flottentarif

 

Sie zählen zum versicherbaren Personenkreis und es werden alle Fahrzeuge und Anhänger/Auflieger – sofern nach diesem Tarif versicherbar  – innerhalb eines Jahres  bei der GHV VERSICHERUNG versichert. Die Frist beginnt mit der Versicherung des ersten Fahrzeugs.

 

Der Flottentarif ist ab einem Fuhrpark mit mindestens 5 Fahrzeugen möglich.  Dieser muss mindestens 3 motorisierte Fahrzeuge umfassen und ein Fahrzeug davon muss ein Pkw sein.

 

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Gute Gründe für einen GHV Flottentarif

Innovationen garantiert

Wir prüfen und passen Ihre Versicherungsbedingungen immer wieder den aktuellen Gegebenheiten an. Somit profitieren Sie von allen zukünftigen Produktverbesserungen. Um die Aktualisierung Ihrer Vertragsunterlagen müssen Sie sich nur noch kümmern, wenn sich bei Ihnen etwas ändern.

Flexibel bleiben

Individuelle Versicherungslösungen bei Fahrzeugwechsel und Neuanschaffungen.

Häufige Fragen zum Flottentarif

Der Flottentarif ist ab einem Fuhrpark mit mindestens 5 Fahrzeugen möglich.

Dieser muss mindestens 3 motorisierte Fahrzeuge umfassen und ein Fahrzeug davon muss ein Pkw sein.

Sofern zum 1. Januar eines Jahres weniger als 4 Fahrzeuge versichert sind, entfällt der Flottentarif und die verbleibenden Fahrzeuge werden auf den Standard-Tarif umgestellt.

Sind für einzelne Risiken Ihres Fuhrparks Schadenfreiheitsrabatte aus Vorverträgen vorhanden, werden wir diese, soweit möglich, zu den jeweiligen Verträgen übernehmen und entsprechend den Regelungen fortführen. Dies gilt entsprechend für neu hinzukommende Risiken.

Bei einem Versichererwechsel werden wir dem Nachversicherer auf Anfrage die jeweiligen parallel fortgeführten Schadenverläufe mitteilen.

Werden wegen eines Wechsels zwischen dem Flottentarif und dem Standard-Tarif Ihre Verträge nach dem Standard-Tarif berechnet, werden wir dabei die vorhandenen Schadenverläufe entsprechend berücksichtigen.

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