Unfallversicherung

mit dem Plus für Katzenhalter

In der Freizeit, im Straßenverkehr oder zu Hause – Unfälle passieren. Die GHV-Unfallversicherung ist ausgerichtet auf Ihre Bedürfnisse als Katzenhalter. Sie denkt weiter. Sogar an Ihre Katze.

Ihre Vorteile

  • Weltweiter Schutz in Beruf und Freizeit
  • Leistung bei Infektionen und Zeckenbissen
  • Kosmetische Operationen und Zahnersatz bis 50.000 €
  • Betreuungsgeld für Ihrer Katze bei Krankenhausaufenthalt

 

Bei Verkehrsunfall mit Katze:

  • Übernahme von zusätzlichen Tierarztrechnungen
  • Doppeltes Gipsgeld (Zahlung bei ambulanter Behandlung von Knochenbrüchen)
  • 10% höhere Invaliditätsleistungen
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Was Sie über eine Unfallversicherung auf jeden Fall wissen sollten:

Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Während Sie im Berufsleben gesetzlich abgesichert sind, besteht in allen anderen Fällen kein Unfallschutz. Das gilt umso mehr für Familienmanagerinnen und Selbstständige.

 

Die Unfallversicherung unterstützt Sie mit sofortigen Maßnahmen und leistet Hilfe, um wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Sie federt die finanzielle Lücke ab, die bei dauerhaften Beeinträchtigungen nach einem Unfall entstehen kann.

Leistungen für Sie und Ihre Katze

Im Gegensatz zu einer normalen Unfallversicherung bietet die Katzenhalter-Unfallversicherung zusätzliche Leistungen, die für Sie als Katzenhalter wichtig sind:

  • Bei einem Verkehrsunfall mit Katze erstatten wir bis zu 500 € für entstandene Tierarztkosten
  • Wenn Sie ein Krankentagegeld von uns erhalten, zahlen wir Ihnen im Komfort- und Premiumtarif zusätzlich ein Betreuungsgeld für Ihre Katze
  • Höhere Invaliditätsleistung aufgrund eines Verkehrsunfalles mit Katz im Komfort- und Premiumtarif.
  • Im Premiumtarif erhalten Sie das doppelte Gipsgeld bei einem Verkehrsunfall (mit Katze?)

Überblick über die wichtigsten Leistungen der Katzenhalterunfallversicherung

BasisKomfortPremium
Invalidität100.000 €100.000 €100.000 €
Progressionkeine350 %500 %
Leistung bei Vollinvalidität100.000 €350.000 €500.000 €
Höhere Invalidität aufgrund Verkehrsunfall mit HundNein5 %10 %
Doppeltes Gipsgeld bei Verkehrsunfall mit HundNeinNein600 €
Erstattung der Tierarztkosten nach Unfall mit Hund500 €500 €500 €
Krankenhaustagegeld10 €20 €30 €
Krankenhaustagegeld bei ambulanter OPfür 3 Tagefür 3 Tagefür 3 Tage
GenesungsgeldNein20 €30 €
Krankenhaustagegeld im AuslandNein40 €60 €
Tagegeld für die Versorgung des HundesNein10 €15 €
Todesfall-Leistung (auch bei Verschollenheit)5.000 €10.000 €15.000 €
Transport und Bergungskosten10.000 €25.000 €50.000 €
Kosmetische Operationen10.000 €25.000 €50.000 €
Zahnersatz nach Unfall10.000 €25.000 €50.000 €

Gute Gründe für eine Katzenhalterunfallversicherung bei der GHV

Innovationen garantiert

Wir prüfen und passen Ihre Versicherungsbedingungen immer wieder den aktuellen Gegebenheiten an. Somit profitieren Sie von allen zukünftigen Produktverbesserungen. Um die Aktualisierung Ihrer Vertragsunterlagen müssen Sie sich nur noch kümmern, wenn sich bei Ihnen etwas ändert.

Flexibel bleiben

Ihren Versicherungsschutz können Sie bei der GHV jederzeit ändern und nach dem ersten Versicherungsjahr täglich kündigen.

Verträge online verwalten

In Ihrem Kundenkonto „Meine GHV“ haben Sie nicht nur den Überblick über alle Ihre Verträge. Sie können auch jederzeit und überall Ihre Verträge ändern und Ihre Stammdaten aktualisieren.

Häufige Fragen zur Katzenhalter-Unfallversicherung

Von Invalidität spricht man, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.

Erleiden Sie als versicherte Personen durch einen Unfall einen Knochen oder einen Bänder- oder Kapselriss und die Verletzung hat keine vollstationäre Heilbehandlung zu Folge, zahlen wir im Premiumtarif ein Gipsgeld in Höhe von 300 €.

Erleiden Sie als versicherte Personen durch einen Unfall einen Knochen oder einen Bänder- oder Kapselriss und die Verletzung hat keine vollstationäre Heilbehandlung zu Folge, zahlen wir im Premiumtarif ein Gipsgeld in Höhe von 600 €.

Bei Unfallbedingten schweren Kopfverletzungen gibt es eine höhere Invaliditätsleistung, wenn Sie als Versicherungsnehmer zu Zeitpunkt des Unfalles einen handelsüblichen Helm getragen haben.

  • Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen
  • Nehmen Sie an Rettungsaktionen teil obwohl Sie bewusst Gesundheitsschäden in Kauf nehmen, sind sie dennoch bei uns versichert.
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
  • Kosten für den Aufenthalt in einer Dekompressionskammer
  • Infektionen (Malaria, Gelbfieber, Schlafkrankheit, Tetanus, Tollwut, Tolurämie (Hasenpest) welche durch Zecken, Flohbiss oder Kratzen von Hunden und Katzen übertragen wird.
  • Infektionskrankheiten
  • Allergische Reaktionen
  • Strahlenschäden
  • Lebensmittelvergiftung
  • Vergiftung aufgrund der Verwechslung von Nahrungsmitteln
  • Unfall aufgrund erhöhter Kraftanstrengung
  • Bauch- und Unterleibsbrüche aufgrund erhöhter Kraftanstrengung
  • Verletzungen (Verletzungen von Gelenken, Zerrung oder Riss von Sehen, Bändern, Muskeln o der Kapseln) aufgrund Eigenbewegungen
  • Knorpelschädigungen oder Menisken, Knochenbrüche
  • Vergiftung durch Gase und Dämpfe

 

Die genauen Einzelheiten je Tarif finden Sie hier.

Neugeborene leibliche Kinder sind für 12 Monate nach der Geburt beitragsfrei mitversichert.

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