Häufige Fragen

Fragen zum GHV Kundenkonto

Das ist ein Text.

Wie kann ich einen Schaden melden

Sie können Ihre Schadenmeldung komplett online über „MEINE GHV“ durchführen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre E-Mail Adresse und Ihr Passwort. Unser Team kümmert sich um den Rest! Wenn Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, rufen Sie bitte „MEINE GHV“ auf und wählen unterhalb des Anmelde-Buttons den Link „Haben Sie Ihr Passwort vergessen?“. Nach Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse senden wir Ihnen umgehend einen Link zum Zurücksetzen des Passworts per Mail zu.

Ich habe meine E-Mail-Adresse vergessen

Sollten Sie Ihre E-Mail-Adresse vergessen haben, die Sie zur Registrierung verwendet haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an service@ghv-versicherung.de oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!

Ich finde meine Vertragsunterlagen nicht

Alle Vertragsunterlagen können Sie online abrufen, indem Sie sich in Ihr persönliches Kundenkonto einloggen. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

Wie kann ich eine Rechnung einreichen?

Unser Service ist zu 100% online, daher können Sie ohne Umwege Ihre Rechnung digital einreichen. Über Ihr persönliches Kundenkonto „MEINE GHV“ können Sie sich anmelden und auch direkt loslegen. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

Wie kann ich meine persönlichen Angaben ändern?

Sie möchten Ihre persönlichen Datenändern?

Änderungen in Ihren Stammdaten können Sie schnell und unkompliziert selbst durchführen. Dazu gehen Sie einfach in Ihren persönlichen Kundenbereich „MEINE GHV“ und aktualisieren die gewünschten Daten. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

Sie möchten Ihren Vertag kündigen?

Wir bedauern Ihre Entscheidung. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an: service@ghv-versicherung.de. Zögern Sie nicht, uns Ihre Gründe mitzuteilen. Wir möchten an Ihrer Erfahrung wachsen und unsere Leistungen stetig verbessern.

Pferdeversicherung

Das ist ein Text.

Ich habe mein Passwort vergessen. Was nun?

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Wie kann ich einen Schaden melden

Sie können Ihre Schadenmeldung komplett online über „MEINE GHV“ durchführen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre E-Mail Adresse und Ihr Passwort. Unser Team kümmert sich um den Rest! Wenn Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

Was beinhaltet die Pferde-OP-Versicherung der GHV?

Versicherungsschutz besteht, wenn eine Veränderung des Gesundheitszustandes während der Vertragslaufzeit auftritt, die einen chirurgischen Eingriff (Operation) unter Stand- oder Vollnarkoseerforderlich macht.

Ab wann gilt ein Eingriff als eine OP?

Operationen sind chirurgische Eingriffe unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.

Welche Operationen sind versichert und bis zu welcher Höhe?

Die Höhe der Kostenübernahme ist Abhängig davon, welchen Tarif Sie für ihr Pferd gewählt haben.

Höchstentschädigung je Operation: bei dem Tarif Premium ist die Kostenübernahme bei allen versicherten Operation unbegrenzt.
Höchstentschädigung je Jahr: unbegrenzt.

Wie lange werden die Kosten für die Nachsorge nach einer Operation übernommen?

Die Kosten für die Nachsorge sind im Basis-Tarif bis zu 3 Tage, im Komfort-Tarif bis zu 7  Tage  und im Premium-Tarif bis zu 14 Tage mitversichert.

Was passiert, wenn das Pferd in Vorbereitung/Einleitung/unter der Operation verstirbt? Bekomme ich trotzdem eine Entschädigung, obwohl die Operation nicht beendet oder durchgeführt wurde?

Der Verlust eines Tieres ist immer schlimm. Wenn das Tier während oder nach der Operation verstirbt, zahlen wir auch dann je nach gewähltem Tarif, die Kosten der Operation.

 

Verstirbt das versicherte Pferd in der Narkose, unmittelbar bevor der Tierarzt mit der unter Nr. 2aufgeführten Operation begonnen hat, oder während der Operation, werden die bis dahin in derTierklinik angefallenen Kosten erstattet.

Sind bildgebende Verfahren im Vorfeld einer notwendigen Operation mitversichert?

Ja. Die im Vorfeld einer Operation erforderlichen Röntgen- Ultraschall, MRT-Aufnahmen sind mitversichert. Je nach Tarif gelten unterschiedliche Erstattungshöhen.

Beim Basis-Tarif: bis 500 EUR

Beim Komfort-Tarif: bis 1000 EUR

Beim Premium-Tarif: unbegrenzt

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Fragen rund um Versicherungen für Hund und Halter

Ab wann gilt ein Eingriff als eine OP?

Operationen sind chirurgische Eingriffe unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.

Welche Impfungen sind in der Vorsorge mit drin?

Sie können Ihre Schadenmeldung komplett online über „MEINE GHV“ durchführen. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihre E-Mail Adresse und Ihr Passwort. Unser Team kümmert sich um den Rest! Wenn Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

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Alle Vertragsunterlagen können Sie online abrufen, indem Sie sich in Ihr persönliches Kundenkonto einloggen. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

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Unser Service ist zu 100% online, daher können Sie ohne Umwege Ihre Rechnung digital einreichen. Über Ihr persönliches Kundenkonto „MEINE GHV“ können Sie sich anmelden und auch direkt loslegen. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

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Änderungen in Ihren Stammdaten können Sie schnell und unkompliziert selbst durchführen. Dazu gehen Sie einfach in Ihren persönlichen Kundenbereich „MEINE GHV“ und aktualisieren die gewünschten Daten. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

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Wir bedauern Ihre Entscheidung. Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an: service@ghv-versicherung.de. Zögern Sie nicht, uns Ihre Gründe mitzuteilen. Wir möchten an Ihrer Erfahrung wachsen und unsere Leistungen stetig verbessern.

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Unser Service ist zu 100% online, daher können Sie ohne Umwege Ihre Rechnung digital einreichen. Über Ihr persönliches Kundenkonto „MEINE GHV“ können Sie sich anmelden und auch direkt loslegen. Wenn Sie noch keinen Zugang haben, setzen Sie sich bitte mit unserem Service-Team in Verbindung: 06151/ 3603-188.

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Fragen rund um Versicherungen für Katze und Besitzer

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Was bedeutet Invalidität?

Von Invalidität spricht man, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt ist.

Was bedeutet Progression?

Progression = erhöhte Invaliditätszahlung:

 

Ab einem Invaliditätsgrad von 25 % erhöht sich durch die Progression Ihre Invaliditätssumme. Damit Sie höhere Leistungen erhalten, wenn Sie sie auch wirklich brauchen.

Der Progressions-Prozentsatz (in der Regel 225, 350 oder 500 %)  gibt an, um wieviel % sich die Versicherungssumme bei voller Invalidität (100 %) erhöht:

 

Grundversicherungssumme:         100.000

225 % Progression                              225.000

350 % Progression                              350.000

500 % Progression                              500.000

Was ist ein Gipsgeld?

Erleiden Sie als versicherte Personen durch einen Unfall einen Knochenbruch oder einen Bänder- oder Kapselriss und die Verletzung hat keine vollstationäre Heilbehandlung zu Folge, zahlen wir im Premiumtarif ein Gipsgeld in Höhe von 300 €.

Kurz erklärt: Helmklausel

Bei unfallbedingten schweren Kopfverletzungen zahlen wir eine höhere Invaliditätsleistung, wenn Sie als Versicherungsnehmer zum  Zeitpunkt des Unfalls einen handelsüblichen Helm getragen haben.

Wer ist bei der Unfallversicherung noch beitragsfrei mitversichert?

Neugeborene und leibliche Kinder sind bis zum zwölften Monat beitragsfrei mitversichert.

Warum ist eine Unfallversicherung so wichtig für Familienmanagerinnen und Kinder?

Arbeitnehmer sind generell gesetzlich in der Arbeit und auf dem Hin-und Rückweg versichert. Da die meisten Unfälle in der Freizeit passieren, ist eine private Unfallversicherung sehr wichtig.

Hausfrauen und Hausmänner dagegen sind gar nicht gesetzlich versichert. Sie haben keinerlei Schutz bei einem Unfall. Ganz gleich, wo dieser passiert.

Kinder sind nur während der Kindergarten- und Schulzeit und dem Weg dorthin und zurück, versichert. Bei Sport- und Freizeitaktivitäten greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Was ist das Reha-Management?

Nach einer schweren Unfallverletzung fällt der Weg zurück in den Alltag nicht leicht. Zur Genesung müssen die richtigen Ärzte, Therapien oder Reha-Maßnahmen gefunden werden. Auch der  Wiedereinstieg ins Berufsleben muss organisiert werden. Diese zusätzliche Belastung fängt unser Reha-Management auf und hilft Ihnen, die richtigen Ansprechpartner im Gesundheitswesen oder bei Behörden und Ämtern zu finden.

 

Der Reha-Manager bespricht mit Ihnen alle gesundheitlichen und therapeutischen Möglichkeiten. Er unterstützt Sie bei Fragen zum Sozialversicherungsrecht und hilft Ihnen, sich im Ernstfall beruflich neu aufzustellen.

 

Leistungen der GHV:

  • Persönliche Betreuung durch einen Reha-Manager
  • Medizinisches Reha-Management
  • Hilfsmittelversorgung
  • Pflegeberatung
  • Wiedereingliederung in das Erwerbsleben/berufliche Neuorientierung
  • Erhaltung der Mobilität
  • Barrierefreies Wohnen und Wohnberatung

Kurz erklärt: Rooming in

Beim Rooming-in kann ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind im Krankenhaus übernachten.

Wichtig zu wissen: Die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht zu einer Kostenübernahme verpflichtet.

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