Fahrerschutzversicherung bei der GHV

Die Kaskoversicherung des Fahrers

Jährlich werden ca. 200.000 Fahrer bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet. Dabei können auf die beteiligten Personen hohe Kosten zukommen, wobei die Mitfahrer und fremde Unfallbeteiligte ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters geltend machen können. Der Fahrer geht allerdings bei selbstverschuldeten Unfällen leer aus.

Darum können Sie mit der Fahrerschutzversicherung die Person hinter dem Lenkrad absichern.  Sie greift bei Personenschäden, die der Fahrer des Fahrzeuges erleidet, wenn er selbst einen Unfall verursacht und sonst keine Leistung erhält.

Was ist der Fahrerschutz?

  • Der Fahrerschutz ist ein Zusatzbaustein der Kfz-Versicherung, der den Fahrer eines Fahrzeuges bei selbstverschuldeten Unfällen absichert

 

  • Die Fahrerschutzversicherung der GHV kommt beispielsweise für Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente oder Schmerzensgeld auf – so als ob ein Dritter schadensersatzpflichtig wäre

…und das bis zu einer Deckungssumme von 12 Millionen Euro!

AdobeStock_325460316_Preview

Leistungen & Vorteile der Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung übernimmt nach einem Verkehrsunfall die Kosten, die dem Fahrer sonst kein anderer erstattet (z.B. Krankenversicherung.) Außerdem leistet sie für alle berechtigten Fahrer des Fahrzeugs.

Versichert sind Personenschäden des berechtigten Fahrers, die dadurch entstehen, dass er durch einen Unfall beim Lenken des versicherten Fahrzeuges verletzt oder getötet wird.

Wir erbringen unsere Leistungen unabhängig davon, ob Sie den Unfall verschuldet  haben oder er durch höhere Gewalt verursacht worden ist. Wenn Sie also beispielsweise durch Glätte von der Fahrbahn abkommen oder plötzlich ein Reh vor das Auto läuft, leistet der Fahrerschutz auch.

Folgende Leistungen sind durch die Fahrerschutzversicherung abgedeckt:

  • Entschädigung bei Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Hinterbliebenenrente für Kinder und Ehepartner / eingetragene Lebenspartner
  • Schmerzensgeld bei einem 5-tägigen oder längeren Krankenhausaufenthalt (diese Leistung ist in der Unfallversicherung nicht enthalten)

Der Fahrerschutz gilt ausschließlich für die Person, die am Steuer sitzt und das Fahrzeug lenkt, das heißt Unfälle, die beim Be- und Entladen und beim Ein- und Aussteigen passieren, sind nicht versichert.

Häufige Fragen zur Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung schließt die Lücke der Absicherung des Fahrers und deckt somit Verletzungen und deren Folgekosten ab. Bei der Unfallversicherung wird normalerweise eine feste Versicherungssumme vereinbart – aber was passiert, wenn der Schaden höher sein sollte als die Versicherungssumme?

Aus diesem Grund ist es ratsam, eine Fahrerschutzversicherung abzuschließen. Denn diese deckt den tatsächlich entstandenen Personenschaden  und die Folgekosten bis zu einer Höhe von 12 Mio. Euro ab.