
Versicherungen für Schaf- und Ziegenhalter
Speziell für Schaf- und Ziegenhalter bieten wir die reine Diebstahlversicherung und die umfassendere Tierlebensversicherung an. Der Versicherungsschutz erstreckt sich gleichermaßen auf die Stall- und die Weidehaltung. Die Versicherungssumme pro Tier wird bei Vertragsabschluss vereinbart.

Allgemeine Tierlebensversicherung
Die allgemeine Tierlebensversicherung für Schafe und Ziegen ersetzt Verluste, die Ihnen durch bestimmte Risiken entstehen. Wir bieten Ihnen 2 Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall sowie Diebstahl und Riss durch Wild- bzw. Haustiere oder
Möglichkeit 2
nur Diebstahl und Riss durch Wild- bzw. Haustiere.
Bei Tod oder Nottötung ersetzen wir Ihnen 80% und bei Diebstahl oder Abschlachtung 100% des vereinbarten Versicherungswerts der Tiere.
Tod, Nottötung, Diebstahl sowie Riss durch Wild und Haustiere | Versicherungssumme über 100 | Jahresbeitrag 18% |
Tod, Nottötung, Diebstahl sowie Riss durch Wild und Haustiere | Versicherungssumme unter 100 | Jahresbeitrag 14% |
Nur Diebstahl und Riss | Jahresbeitrag 2% |
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Alle Jahresbeiträge zzgl. 10% Versicherungssteuer | ||

Diebstahlversicherung
Über die Diebstahlversicherung für Schafe und Ziegen können Sie sich vor wirtschaftlichen Verlusten schützen, die Ihnen entstehen, wenn Tiere aus Ihrer Herde entwendet werden.
Wenn nachweislich Tiere aus Ihrer Herde gestohlen oder in diebischer Absicht abgeschlachtet werden, ersetzen wir Ihnen 100% der Versicherungssumme.
Variante A
18%
zzgl. 10% versicherungssteuerJahresbeitrag 18%
Sie suchen einen Ansprechpartner?
Unsere Abteilung Tierversicherung ist für Sie da.
Dr. Gerold Kutscher / Hans-Ulrich Potthoff
Telefon: 0641 96619910
tierversicherung@ghv-versicherung.de
Sie möchten eine persönliche Beratung vor Ort?
Unsere Außendienstkollegen unterstützen Sie bei allen Fragen.
Schadenbeispiele

Sie haben Ihre Schafe bei uns gegen Diebstahl versichert. Nachts brechen wildernde Hunde in Ihren Pferch ein und reißen mehrere Schafe. Die Hunde entkommen und deren Halter können zunächst nicht ermittelt werden. Sie weisen uns den Schaden durch Polizeibericht und Tierarztgutachten nach. Wir ersetzen Ihnen 100% der Versicherungssumme der getöteten Schafe, da wir einen solchen Fall als „Abschlachten in diebischer Absicht“ ansehen. Sollten die Hundehalter später ermittelt werden, werden wir bei diesen Regressansprüche geltend machen.

Ein Mutterschaf, das bei uns lebensversichert ist, verendet bei einer Schwergeburt. Wir ersetzen Ihnen 80% der Versicherungssumme des Tieres.