
Leibesfrucht- und Fohlenversicherung
Das Fohlen noch vor Geburt absichern.
Die Leibesfrucht- und Fohlenversicherung ist eine leistungsstarke und zugleich günstige Vorsorge für Ihren Pferdenachwuchs. Sie deckt mehrere Ereignisse in einem Vertrag ab, die sich auf die beiden Lebensphasen – Leibesfrucht oder Fohlen – beziehen.
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn, frühestens zehn Monate nach dem letzten Decktermin der Mutterstute.
Unmittelbar nach der Geburt schließt sich an die Leibesfruchtversicherung eine Fohlenlebensversicherung an. Diese deckt die Risiken „Tod oder Nottötung“ sowie „Dauernde Unbrauchbarkeit zum Reiten oder Fahren“ infolge von Unfall oder Krankheit ab. Sie gilt bis zum 31.12. des Geburtsjahres.
Ab dem 7. Lebenstag eines gesunden Fohlens können Versicherungssumme und Deckungsumfang auf Wunsch des Versicherungsnehmers geändert werden.
Leibesfruchtversicherung
Das Fohlen noch vor der Geburt absichern


Ihre Vorteile
- keine Selbstbeteiligung
- 100% Auszahlung bei Tod bzw. Nottötung (inkl. Diebstahl und Wolfsriss)
Wir erstatten wenn (statt dem Wort Versicherungsfall)
- die Leibesfrucht tot geboren wird oder
- das neugeborene Fohlen infolge angeborener Schäden, Krankheit oder Unfall stirbt oder notgetötet werden muss.
Bei Mehrlingsgeburten gilt dies, wenn die Leibesfrucht insgesamt betroffen ist. Das heißt, dass der Versicherungsfall nur dann eingetreten ist, wenn nicht mindestens ein gesundes Fohlen geboren wird.
Fohlenversicherung
Die Absicherung des Fohlens nach der Geburt


Ihre Vorteile
- keine Selbstbeteiligung
- 100% Auszahlung bei Tod bzw. Nottötung (inkl. Diebstahl und Wolfsriss)
Bei der sich anschließenden Fohlenlebensversicherung ist der Versicherungsfall gegeben bei
- Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall, auch Brand, Blitzschlag, Explosion,
- Transporte,
- Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht,
- Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr, (Anmerkung nur bei Vertragsfortführung???)
- dauernder Unbrauchbarkeit zum Reiten und Fahren infolge von Krankheit oder Unfall

Diese Informationen brauchen wir von Ihnen, wenn Sie die Leibesfrucht- oder Fohlenversicherung bei uns abschließen möchten:
- den Namen und die Lebensnummer der Mutterstute
- den Namen des Deckhengstes
- den letzten Deck- bzw. Besamungstermin
- die von Ihnen gewünschte Zahlungsweise, z. B. jährlich.
Meldungen und Vertragsfortführung
Bei Geburt ist das Geburtsdatum innerhalb von drei Tagen anzuzeigen. Bei Nottötung wegen angeborener oder erworbener Schäden ist eine Unheilbarkeitserklärung des Tierarztes einzureichen.
Bei Mehrlingsgeburten geht die Leibesfruchtversicherung nur auf eins der geborenen Fohlen über. Weitere gesund geborene Fohlen können gesondert versichert werden.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, soweit er nicht fristgemäß gekündigt wird.
Versicherungssummen und Beiträge
Leibesfruchtversicherung
Das Fohlen noch vor der Geburt absichern
Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pferde-OP-Versicherung
Mögliche Versicherungssummen
2500 €
Beitrag: 190,40€/Jahr
Fohlenversicherung
Die Absicherung des Fohlens nach der Geburt
Überblick über die wichtigsten Leistungen der Pferde-OP-Versicherung
Mögliche Versicherungssummen
2.500 €
5.000 €

Auszeichnung für unseren Rundum-Sorglos-Schutz für Tier und Halter
Unsere Tierversicherung ist ausgezeichnet für ihre einfachen digitalen Abläufe, Transparenz und Flexibilität.
Häufige Fragen zur Pferde-OP-Versicherung
Ab der 9. Lebenswoche bis zum 20. Lebensjahr können Sie Ihr Pferd bei uns versichern. Der Vertrag läuft, wenn Sie möchten, ein Pferdeleben lang weiter.
Sie können Ihre Rechnungen innerhalb von 3 Monaten einreichen.
Krankheitsbedingte Operationen sind nach dem Ablauf der Wartezeit von 3 Monaten versichert.
Davon ausgenommen sind Unfälle, die Operationen erfordern.
Bei Koliken gilt eine Wartezeit von 7 Tagen.
Tiere mit Fehlbildungen, Invalidität, chronischen oder akuten Erkrankungen sowie Anzeichen oder Symptomen einer rassespezifischen Erkrankung, es sei denn, die Erkrankung erfordert in Zukunft keinerlei medizinische Behandlung.
Operationen sind chirurgische Eingriffe unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.
Operationen müssen bei uns nicht zwingend in einer Tierklinik stattfinden. Der Tierarzt kann auch vor Ort operieren.
Operation – Die Definition lautet:
Operationen sind chirurgische Eingriffe unter Narkose zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei muss die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig durchtrennt werden.